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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unterlassung von Geräuscheinwirkungen durch Gaststätte

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In Offenburg hat ein Hausbesitzer vor Gericht einen Erfolg gegen nächtlichen Lärm aus einer benachbarten Gaststätte errungen. Der Wirt muss nun die Lautstärke in den Nachtstunden drosseln, nachdem ein Gutachten gezeigt hat, dass die zulässigen Lärmwerte deutlich überschritten wurden. Der Fall unterstreicht die Rechte von Anwohnern in Wohngebieten gegen massive Lärmbelästigung durch Gastronomiebetriebe. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 513/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Offenburg Datum: 17.05.2021 Aktenzeichen: 2 O 513/20 Verfahrensart: Zivilverfahren zur Unterlassung von Geräuschimmissionen Rechtsbereiche: Zivilrecht, Nachbarschaftsrecht, Immissionsschutzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eigentümer eines Wohnhauses in der G.-Gasse, Offenburg. Forderte die Unterlassung von Lärmbelästigungen durch eine benachbarte Gaststätte des Beklagten. Beklagter: Betreiber einer Gaststätte auf dem L.-Platz, Offenburg. Wurde beschuldigt, den Betrieb der Gaststätte unter Musikdarbietungen zu führen, was Lärm verursacht, der die Nachbarschaft stört. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger verlangt vom Beklagten, den Betrieb seiner Gaststätte so zu gestalten, dass die Lärmemissionen in den Nachtstunden und späten Abendstunden bestimmte Dezibelwerte nicht überschreiten. Der Kläger hatte zuvor ein Beweisverfahren initiiert, um die Lärmimmissionen zu dokumentieren. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die Klage des Klägers bezüglich der Unterlassung rechtmäß


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