Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden: Bei Streit um die Fahrlehrerlaubnis geht es um viel Geld! Mindestens 15.000 Euro Streitwert werden angesetzt, da der Widerruf der Erlaubnis den Betroffenen den kompletten Broterwerb kosten kann. Damit widerspricht das Gericht dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der die wirtschaftlichen Folgen für Fahrlehrer bisher deutlich geringer einschätzte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 S 960/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Datum: 24.09.2024 Aktenzeichen: 9 S 960/24 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren betreffend die Festsetzung des Streitwerts Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Kostenrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Der Antragsteller, vertreten durch seinen Prozessbevollmächtigten, begehrte die Heraufsetzung des Streitwerts eines Verfahrens, in dem um die Erteilung, Rücknahme oder den Widerruf einer Fahrlehrerlaubnis gestritten wurde. Er argumentierte, dass der ursprüngliche Streitwert zu niedrig angesetzt war. Verwaltungsgericht Stuttgart: Ursprünglich setzte das Verwaltungsgericht Stuttgart den Streitwert des Verfahrens auf 3.800,86 EUR fest. Um was ging es? Sachverhalt: Der Antragsteller legte Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts im Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart ein, das den Streitwert für ein Verfahren bezüglich einer Fahrlehrerlaubnis auf 3.800,86 EUR festgesetzt hatte. Kern des Rechtsstreits: Strittig war die angemessene Festsetzung des Streitwerts, welcher sich nach dem Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Netto-Gewinns ausrichten sollte und mindestens 15.00
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG München – Az.: 7 U 1844/19 – Urteil vom 13.05.2020 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I, Az. 10 HK O 6998/18, vom 15.03.2019 dahingehend ergänzt, dass der Kläger verurteilt wird, an die Beklagte 6.250,00 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über […]