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Streitwert bei Fahrlehrererlaubniserteilung, -rücknahme oder -widerruf

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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden: Bei Streit um die Fahrlehrerlaubnis geht es um viel Geld! Mindestens 15.000 Euro Streitwert werden angesetzt, da der Widerruf der Erlaubnis den Betroffenen den kompletten Broterwerb kosten kann. Damit widerspricht das Gericht dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der die wirtschaftlichen Folgen für Fahrlehrer bisher deutlich geringer einschätzte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 S 960/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
  • Datum: 24.09.2024
  • Aktenzeichen: 9 S 960/24
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren betreffend die Festsetzung des Streitwerts
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Kostenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Antragsteller: Der Antragsteller, vertreten durch seinen Prozessbevollmächtigten, begehrte die Heraufsetzung des Streitwerts eines Verfahrens, in dem um die Erteilung, Rücknahme oder den Widerruf einer Fahrlehrerlaubnis gestritten wurde. Er argumentierte, dass der ursprüngliche Streitwert zu niedrig angesetzt war.
  • Verwaltungsgericht Stuttgart: Ursprünglich setzte das Verwaltungsgericht Stuttgart den Streitwert des Verfahrens auf 3.800,86 EUR fest.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Antragsteller legte Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts im Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart ein, das den Streitwert für ein Verfahren bezüglich einer Fahrlehrerlaubnis auf 3.800,86 EUR festgesetzt hatte.
  • Kern des Rechtsstreits: Strittig war die angemessene Festsetzung des Streitwerts, welcher sich nach dem Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Netto-Gewinns ausrichten sollte und mindestens 15.000 EUR betragen müsse.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg änderte die Festsetzung des Streitwerts und setzte ihn für das erstinstanzliche Verfahren auf 7.550,86 EUR fest.
  • Begründung: Die Entscheidung basierte darauf, dass der Streitwert eines Verfahrens über die Fahrlehrerlaubnis grundsätzlich nach dem wirtschaftlichen Interesse bemessen werden soll, das mindestens 15.000 EUR beträgt. Im Eilverfahren wurde dieser Betrag entsprechend der Regeln halbiert. Auch bestimmte Zusatzkosten wirkten sich erhöht auf den Streitwert aus, wurden jedoch nur teilweise einbezogen.
  • Folgen: Der festgesetzte Streitwert im Verfahren beträgt nun 7.550,86 EUR. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind gebührenfrei, und es erfolgt keine Kostenerstattung. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Streitwert im Verwaltungsrecht: Auswirkungen auf Fahrlehrererlaubnisse und Klagen

Die Erteilung, Rücknahme oder der Widerruf einer Fahrlehrererlaubnis sind bedeutsame Entscheidungen im Verwaltungsrecht, die erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Existenz von Fahrlehrern haben können. Der Streitwert in solchen Angelegenheiten spielt eine zentrale Rolle, da er die financial Aspekte eines Rechtsstreits in Bezug auf die Vertrauensstellung und Genehmigungsverfahren für Fahrlehrer verdeutlicht. Insbesondere bei der Fahrlehrerüberprüfung und der Klage gegen behördliche Entscheide kommt es darauf an, wie der Streitwert in der jeweiligen Situation festgelegt wird und welche rechtlichen Grundlagen hierbei zur Anwendung kommen….


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