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Rechtsanwälte Kotz GbR

Sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs der Fahrlehrererlaubnis

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Ein Fahrlehrer aus dem Landkreis Karlsruhe, der wegen Ausstellung falscher Weiterbildungsbescheinigungen verurteilt wurde, darf trotz des Entzugs seiner Fahrlehrerlaubnis vorerst seine Fahrschule weiter betreiben. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied, dass der sofortige Widerruf der Fahrlehrerlaubnis nicht automatisch zum Erlöschen der Fahrschulerlaubnis führt, solange der Widerspruch dagegen noch läuft. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtliche Trennung von Fahrlehrerlaubnis und Fahrschulerlaubnis und die Auswirkungen auf den Betrieb einer Fahrschule. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 K 3952/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Verwaltungsgericht Karlsruhe Datum: 16.08.2024 Aktenzeichen: 8 K 3952/24 Verfahrensart: Antragsverfahren auf Aufschiebende Wirkung im Verwaltungsrecht Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Fahrschulrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Betreiber einer Fahrschule, der gegen den Widerruf seiner Fahrschul- und Fahrlehrererlaubnis Widerspruch eingelegt hat und dessen aufschiebende Wirkung sowie die Fortführung seines Gewerbes strittig sind. Er argumentiert, dass die sofortige Vollziehung des Widerrufs nicht rechtmäßig sei und seine Fahrschule weiterhin betreiben zu dürfen. Antragsgegner: Die zuständige Verwaltungsbehörde, die den Widerruf erlassen hat und argumentiert, der Antragsteller sei unzuverlässig basierend auf Vorwürfen der unrechtmäßigen Ausstellung von Bescheinigungen und Steuerhinterziehung, was eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstelle. Um was ging es? Sachverhalt: Der Antragsteller hatte gegen den Bescheid, der seine Fahrschul- und Fahrlehrere


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