Ein Käuferpaar aus Offenburg klagte gegen einen Möbelhändler, weil ihre 9.230 Euro teuren Relaxsessel beim Wippen knarzten – und scheiterte vor Gericht. Der Richter befand die Luxus-Sitzmöbel trotz Kratzgeräuschen für mangelfrei, da solche Geräusche bei Sesseln dieser Art üblich seien. Ein Sachverständiger hatte zuvor bestätigt, dass die Geräusche nur bei „nicht bestimmungsgemäßer Nutzung“ auftreten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 19/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Offenburg
- Datum: 20.04.2023
- Aktenzeichen: 3 O 19/22
- Verfahrensart: Zivilrechtliches Verfahren
- Rechtsbereiche: Kaufrecht, Vertragsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Käufer zweier Relaxsessel, die behaupten, dass die Sessel aufgrund von Geräuschen mangelhaft seien und einen Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen.
- Beklagte: Verkäuferin der Relaxsessel, die den Rücktritt ablehnt und argumentiert, dass die Geräusche keinen Mangel darstellen und die Sessel dem Stand der Technik entsprechen.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Kläger kauften zwei Relaxsessel von der Beklagten, bemerkten Kratzgeräusche und forderten mehrmals Nachbesserung. Sie erklärten schließlich den Rücktritt vom Kaufvertrag, was die Beklagte ablehnte. Die Kläger verlangen die Rückzahlung des Kaufpreises plus Zinsen und vorgerichtliche Anwaltskosten.
- Kern des Rechtsstreits: Ob die von den Klägern wahrgenommenen Geräusche einen Mangel darstellen, der zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Die Kläger haben keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.
- Begründung: Die Sessel wurden als mangelfrei angesehen. Laut Sachverständigengutachten entspricht das Auftreten der Geräusche dem Stand der Technik und ist bei solchen Möbelstücken üblich. Ein durchschnittlicher Käufer muss solche Geräusche erwarten.
- Folgen: Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits. Die Beklagte ist nicht zur Rückabwicklung verpflichtet. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % vorläufig vollstreckbar.
Geräuschprobleme beim Relaxsessel: Käuferrechte und juristische Lösungen im Fokus
Immer mehr Menschen suchen nach einem entspannenden Sessel, der nicht nur Komfort bietet, sondern auch eine stille Ruhe während der Nutzung garantiert. Doch was passiert, wenn der neu angeschaffte Relaxsessel unerwünschte mechanische Geräusche von sich gibt? Diese Geräuschentwicklung kann nicht nur den Entspannungseffekt mindern, sondern sogar als Sachmangel eingestuft werden, was Käuferrechte und Garantieansprüche auf den Plan ruft. Häufig entstehen Beschwerden, die auf mangelnde Qualitätsmerkmale und unzureichende Produkttests zurückzuführen sind. Ein solches Problem wirft verschiedene Fragen auf, vor allem hinsichtlich der Verantwortung des Herstellers und der Möglichkeiten für Käufer. Kundenbewertungen zu Relaxsesseln zeigen oft unterschiedliche Erfahrungen, während Reparateure für Relaxsessel bei Geräuschproblemen Lösungen anbieten. Im Folgenden wird ein konkreter Fall beleuchtet, der aufzeigt, wie ein solches Problem rechtlich behandelt werden kann….