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Relaxsessel – mechanisches Geräusch als Sachmangel

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Ein Käuferpaar aus Offenburg klagte gegen einen Möbelhändler, weil ihre 9.230 Euro teuren Relaxsessel beim Wippen knarzten – und scheiterte vor Gericht. Der Richter befand die Luxus-Sitzmöbel trotz Kratzgeräuschen für mangelfrei, da solche Geräusche bei Sesseln dieser Art üblich seien. Ein Sachverständiger hatte zuvor bestätigt, dass die Geräusche nur bei „nicht bestimmungsgemäßer Nutzung“ auftreten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 19/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Offenburg Datum: 20.04.2023 Aktenzeichen: 3 O 19/22 Verfahrensart: Zivilrechtliches Verfahren Rechtsbereiche: Kaufrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Käufer zweier Relaxsessel, die behaupten, dass die Sessel aufgrund von Geräuschen mangelhaft seien und einen Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen. Beklagte: Verkäuferin der Relaxsessel, die den Rücktritt ablehnt und argumentiert, dass die Geräusche keinen Mangel darstellen und die Sessel dem Stand der Technik entsprechen. Um was ging es? Sachverhalt: Die Kläger kauften zwei Relaxsessel von der Beklagten, bemerkten Kratzgeräusche und forderten mehrmals Nachbesserung. Sie erklärten schließlich den Rücktritt vom Kaufvertrag, was die Beklagte ablehnte. Die Kläger verlangen die Rückzahlung des Kaufpreises plus Zinsen und vorgerichtliche Anwaltskosten. Kern des Rechtsstreits: Ob die von den Klägern wahrgenommenen Geräusche einen Mangel darstellen, der zum


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