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Motorradtanken: Privatwirtschaftlich oder Unfallversicherungsschutz?

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Eine Auszubildende stürzt mit ihrem Motorrad auf dem Weg zur Tankstelle und verletzt sich – doch die Unfallversicherung weigert sich zu zahlen. Der Grund: Sie war nicht auf dem direkten Weg zur Arbeit, sondern musste erst tanken, weil ihr Bruder das Motorrad heimlich leer gefahren hatte. Das Gericht entschied, dass es sich dabei um eine private Angelegenheit handelt, die nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 10 U 3706/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg Datum: k.A. Aktenzeichen: L 10 U 3706/21 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Sozialversicherungsrecht, Unfallversicherungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Auszubildende zur Fachkraft für Lagerlogistik, die am 05.03.2021 mit ihrem Motorrad stürzte, als sie auf dem Weg zur Tankstelle war. Beklagte: Eine gesetzliche Unfallversicherung, die den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkennen wollte, weil sich der Unfall auf einem unversicherten Abweg ereignete. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin fuhr am 05.03.2021 mit ihrem Motorrad zur Tankstelle in entgegengesetzter Richtung ihres Arbeitsweges. Dort kam es zu einem Sturz, ohne Kollision. Die Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da das Auftanken als privatwirtschaftliche Handlung angesehen wird. Kern des Rechtsstreits: Es wurde darum gestritten, ob das Auftanken des Motorrads, aufgrund unvorhersehbarer Umstände, in den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung einzubeziehen ist. Die Klägerin argumentierte, dass das Leerfahren des Motorrads durch ihren Bruder einen vergleichbaren Umstand zu einem „Benzindiebstahl“ darstellt. Was wurde entschieden?


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