Ein Jahrhundert nach der Eintragung einer Grunddienstbarkeit für ein Wegerecht sorgt ein Streit um deren Löschung für ein wegweisendes Urteil. Das Oberlandesgericht Karlsruhe musste entscheiden, ob die Dienstbarkeit nach mehrfachen Teilungen des Grundstücks noch Bestand hat und wer dafür die Löschung bewilligen muss. Im Zentrum stand die Frage, ob eine Grunddienstbarkeit auf neu entstandene Flurstücke „mitwandern“ kann und welche Rolle die ursprünglichen räumlichen Gegebenheiten spielen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 W 32/24 (Wx) | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
- Datum: 05.08.2024
- Aktenzeichen: 14 W 32/24 (Wx)
- Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts
- Rechtsbereiche: Grundbuchrecht, Privatrecht
Beteiligte Parteien:
- Antragsteller: Nicht namentlich benannt, Antragsteller beantragten die Löschung einer Grunddienstbarkeit, weil diese als gegenstandslos betrachtet wird und keine Berechtigung mit den heute herrschenden Grundstücken besteht.
- Grundbuchamt Emmendingen: Verweigerte die Löschung der Grunddienstbarkeit, forderte Löschungsbewilligungen und/oder Unrichtigkeitsnachweise für heute herrschende Grundstücke.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der beurkundende Notar stellte einen Antrag auf Löschung einer Grunddienstbarkeit, da die heutigen Grundstücksverhältnisse keine Grundlage für die Grunddienstbarkeit mehr bieten. Das Grundbuchamt verlangte Löschungsbewilligungen von verschiedenen Parteien.
- Kern des Rechtsstreits: Kann eine Grunddienstbarkeit, die aufgrund veränderter Grundstücksverhältnisse keinen Vorteil mehr bietet, ohne formale Löschungsbewilligungen gelöst werden?
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beschwerden gegen die Entscheidung des Grundbuchamts wurden erfolgreich; die geforderte Vorlage von Löschungsbewilligungen oder Unrichtigkeitsnachweisen ist nicht notwendig.
- Begründung: Die fragliche Grunddienstbarkeit betrifft nachweislich keine der als heute herrschend angenommenen Grundstücke. Es gibt keine tatsächliche Berechtigung, weil die räumliche Überschneidung mit den ursprünglich herrschenden Grundstücken fehlt.
- Folgen: Die Grunddienstbarkeit kann gelöscht werden, ohne dass Bewilligungen der als heute herrschend angesehenen Grundstückseigentümer vorgelegt werden müssen. Die Entscheidung hebt den Beschluss des Grundbuchamts auf und bestätigt, dass Veränderungen von Grundstücken die Rechte daran unberührt lassen müssen. Kosten des Verfahrens werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Komplexe Nutzungseinschränkungen im Grundstücksrecht: Ein Fallbeispiel
Das Grundstücksrecht spielt eine entscheidende Rolle bei der Nutzung von Immobilien und dem Erwerb von Nutzungsrechten. Es regelt verschiedene Aspekte wie Baurecht, Mietrecht sowie Pachtverträge und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Eigentumsübertragung und Grundstücksteilung fest. Ein zentraler Punkt ist der Flächennutzungsplan, der bestimmt, wie Grundstücke im Sinne des Planungsrechts genutzt werden können und welche Bauvorschriften gelten. Bei der Bewertung von Grundstücken sind zahlreiche Faktoren wie Verkehrswertermittlung und Nutzungseinschränkungen relevant….