Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Offenburg
Datum: 05.11.2020
Aktenzeichen: 2 O 285/18
Verfahrensart: Zivilprozess wegen Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall
Rechtsbereiche: Zivilrecht, Versicherungsrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Eigentümer eines Mercedes-Benz E 350 CGI Coupe BlueEfficiency, der Schadensersatzansprüche geltend macht aufgrund einer behaupteten Fahrzeugkollision.
Beklagter: Führer eines Audi, der für die angebliche Kollision verantwortlich gemacht wird.
Haftpflichtversicherung des Beklagten: Versichert das Fahrzeug des Beklagten, argumentiert, dass der Unfall fingiert sei.
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Kläger behauptet, der Beklagte habe bei einem Überholmanöver einen Unfall verursacht, in dessen Folge er Anspruch auf Schadensersatz habe. Die Versicherung des Beklagten bestreitet die Echtheit des Unfalls und behauptet, dass dieser fingiert sei, um Schadensersatz zu erlangen.
Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob der Unfall tatsächlich stattgefunden hat oder fingiert war, insbesondere ob der Kläger in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hat.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.
Begründung: