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Fingierter Verkehrsunfall – Beweislast des Kfz-Haftpflichtversicherers

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Ein fingierter Unfall auf der B3 bei Offenburg endete für einen Mercedes-Fahrer vor Gericht. Der Mann hatte Schadensersatz nach einer angeblichen Streifkollision gefordert, doch ein Gutachten entlarvte die manipulierten Schäden an seinem Fahrzeug. Das Landgericht Offenburg wies die Klage ab, nachdem sich zahlreiche Ungereimtheiten und verheimlichte Bekanntschaften zwischen den Beteiligten offenbarten.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Offenburg
Datum: 05.11.2020
Aktenzeichen: 2 O 285/18
Verfahrensart: Zivilprozess wegen Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall
Rechtsbereiche: Zivilrecht, Versicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Eigentümer eines Mercedes-Benz E 350 CGI Coupe BlueEfficiency, der Schadensersatzansprüche geltend macht aufgrund einer behaupteten Fahrzeugkollision.
Beklagter: Führer eines Audi, der für die angebliche Kollision verantwortlich gemacht wird.
Haftpflichtversicherung des Beklagten: Versichert das Fahrzeug des Beklagten, argumentiert, dass der Unfall fingiert sei.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Kläger behauptet, der Beklagte habe bei einem Überholmanöver einen Unfall verursacht, in dessen Folge er Anspruch auf Schadensersatz habe. Die Versicherung des Beklagten bestreitet die Echtheit des Unfalls und behauptet, dass dieser fingiert sei, um Schadensersatz zu erlangen.
Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob der Unfall tatsächlich stattgefunden hat oder fingiert war, insbesondere ob der Kläger in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hat.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.
Begründung:


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