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Entfernung der Gebärmutter – Behandlungsalternative zur Laparoskopie

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Nervenschmerzen nach einer Gebärmutterentfernung: Eine Patientin scheiterte vor dem Landgericht Offenburg mit ihrer Klage auf Schmerzensgeld gegen ein Klinikum und zwei Ärztinnen. Das Gericht sah nach Begutachtung des Falls keine Behandlungsfehler bei der Operation und Aufklärung. Die Klägerin hatte den Ärzten mangelnde Aufklärung und eine fehlerhafte Durchführung des Eingriffs vorgeworfen, da sie nach der Operation anhaltende Schmerzen und Taubheitsgefühle erlitt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 332/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Offenburg Datum: k.A. Aktenzeichen: 3 O 332/19 Verfahrensart: Zivilprozess wegen angeblicher Behandlungsfehler im medizinischen Bereich Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Deliktsrecht, Medizinrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Patientin, die Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen angeblicher Behandlungsfehler im Zuge einer medizinischen Behandlung in einem Klinikum verlangt. Sie argumentiert, sie sei nicht ausreichend über die Risiken der Operation informiert worden und es seien Behandlungsfehler unterlaufen. Beklagte zu 1: Das Klinikum, in dem die medizinische Behandlung erfolgte. Es verteidigt sich, dass alle medizinischen Standards eingehalten wurden und die Patientin umfassend aufgeklärt war. Beklagte zu 2: Die behandelnde Ärztin, die die Operation durchgeführt hat. Sie wird beschuldigt, nicht ausreichend qualifiziert gewesen zu sein und Behandlungsfehler begangen zu haben. Beklagte zu 3: Die anästhesiologisch tätige Ärztin während der Operation, die ebenfalls als haftend betrachtet wird. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin befand sich in stationärer Behandlung und wurde aufgrund gynäkologischer Beschwerden operiert. Während der O


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