Nervenschmerzen nach einer Gebärmutterentfernung: Eine Patientin scheiterte vor dem Landgericht Offenburg mit ihrer Klage auf Schmerzensgeld gegen ein Klinikum und zwei Ärztinnen. Das Gericht sah nach Begutachtung des Falls keine Behandlungsfehler bei der Operation und Aufklärung. Die Klägerin hatte den Ärzten mangelnde Aufklärung und eine fehlerhafte Durchführung des Eingriffs vorgeworfen, da sie nach der Operation anhaltende Schmerzen und Taubheitsgefühle erlitt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 332/19 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Offenburg
- Datum: k.A.
- Aktenzeichen: 3 O 332/19
- Verfahrensart: Zivilprozess wegen angeblicher Behandlungsfehler im medizinischen Bereich
- Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Deliktsrecht, Medizinrecht
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Eine Patientin, die Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen angeblicher Behandlungsfehler im Zuge einer medizinischen Behandlung in einem Klinikum verlangt. Sie argumentiert, sie sei nicht ausreichend über die Risiken der Operation informiert worden und es seien Behandlungsfehler unterlaufen.
- Beklagte zu 1: Das Klinikum, in dem die medizinische Behandlung erfolgte. Es verteidigt sich, dass alle medizinischen Standards eingehalten wurden und die Patientin umfassend aufgeklärt war.
- Beklagte zu 2: Die behandelnde Ärztin, die die Operation durchgeführt hat. Sie wird beschuldigt, nicht ausreichend qualifiziert gewesen zu sein und Behandlungsfehler begangen zu haben.
- Beklagte zu 3: Die anästhesiologisch tätige Ärztin während der Operation, die ebenfalls als haftend betrachtet wird.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin befand sich in stationärer Behandlung und wurde aufgrund gynäkologischer Beschwerden operiert. Während der Operation kam es zu Komplikationen, die angeblich zu einer Schädigung von Nerven führten. Die Klägerin macht geltend, dass sie nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurde und dass die Operation fehlerhaft durchgeführt wurde.
- Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die Klägerin ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurde und ob der ärztliche Standard bei der Behandlung eingehalten wurde.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass weder ein Behandlungsfehler noch ein Aufklärungsfehler vorlagen. Die Klägerin wurde gemäß den ärztlichen Standards behandelt und war ausreichend über die Risiken informiert. Gutachterliche Stellungnahmen bestätigen, dass die Nervenverletzungen kein spezifisches Risiko der durchgeführten Operation darstellen.
- Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil stellt klar, dass bei der Durchführung der Operation ein Behandlungserfolg erzielt wurde und die medizinischen Standards eingehalten wurden. Eine Berufung auf hypothetische Einwilligung war nicht relevant, da kein Aufklärungsfehler vorlag. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Der Streitwert wird auf 35.000 € festgesetzt.
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