Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Amtsgericht Sigmaringen
Datum: 29.07.2024
Aktenzeichen: 2 F 189/24 eA
Verfahrensart: Verfahren zur Wohnungszuweisung und Gewaltschutzanordnung
Rechtsbereiche: Familienrecht, Gewaltschutzrecht
Beteiligte Parteien:
Antragstellerin: Ehefrau, betreut hauptsächlich die drei gemeinsamen minderjährigen Kinder seit der Trennung im Februar 2024. Sie beantragt die alleinige Nutzung der Ehewohnung und eine Gewaltschutzanordnung.
Antragsgegner: Ehemann, behauptet, nie aus der Immobilie ausgezogen zu sein, und fordert die Wohnung zur eigenen Nutzung. Er argumentiert, die Ehewohnung für die Berufsausübung und die Betreuung der Kinder zu benötigen.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die verheirateten Parteien leben seit Februar 2024 getrennt und streiten um die Zuweisung der Ehewohnung und um Gewaltschutzmaßnahmen. Die Ehewohnung umfasst eine gemeinsame Immobilie, die im Miteigentum beider Parteien steht. Seit der Trennung betreut die Antragstellerin die Kinder hauptsächlich; der Antragsgegner lebt teilweise bei seinen Eltern oder in einem Wohnwagen.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, welcher der beiden Parteien die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden soll und ob ein Gewaltschutzantrag der Antragstellerin gerechtfe[…]