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Rechtsanwälte Kotz GbR

Deutsche Fahrerlaubnis aufgrund im Nicht-EU-Ausland erbrachter Prüfungsleistungen

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Ein Autofahrer, der in Deutschland wegen Drogen am Steuer seinen Führerschein verlor, scheiterte mit dem Versuch, die deutsche MPU durch eine Schweizer Fahreignungsprüfung zu umgehen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellte klar, dass ausländische Prüfungen nicht automatisch in Deutschland anerkannt werden und die strengen Anforderungen der MPU weiterhin gelten. Der Fall beleuchtet die komplexen Regeln zur Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse und die Hürden für Verkehrssünder, die versuchen, deutsche Auflagen zu umgehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 S 1335/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Datum: 11.11.2024 Aktenzeichen: 13 S 1335/23 Verfahrensart: Beschlussverfahren Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Fahrerlaubnisrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger versuchte, die Zulassung der Berufung gegen ein vorangegangenes Urteil zu beantragen. Seine Argumentation zielt darauf ab, dass die deutschen Behörden verpflichtet sind, die im Ausland – in seinem Fall in der Schweiz – durchgeführten Fahreignungsprüfungen anzuerkennen, um den Anforderungen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu umgehen. Beklagter: Landratsamt Waldshut, das die Fahreignungsprüfung des Klägers in der Schweiz nicht berücksichtigt hat und auf die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bestanden hat. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger hatte in der Schweiz nach einer Fahrt unter Drogeneinfluss eine Fahrerlaubnis erworben und war dort am Verkehr beteiligt. Er beantragte die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis, wobei er auf das in der Schweiz durchlaufene Fahreignungsprüfungsverfahren verwies. Kern des Recht


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