Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Beschluss zur Geschäftswertbemessung bei notarieller Beurkundung

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Ein Stuttgarter Gericht sorgt für Aufsehen im Gebührenrecht: Erben können aufatmen! Nachlassverbindlichkeiten dürfen bei der Berechnung der Notargebühren für Nachlassverzeichnisse nicht mehr berücksichtigt werden. Das Landgericht Stuttgart kippte damit eine gängige Praxis und senkte die Kosten für eine Erbin drastisch. Zum vorliegenden Urteil Az.: 19 OH 22/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Stuttgart Datum: 29.10.2024 Aktenzeichen: 19 OH 22/23 Verfahrensart: Kostenprüfungsverfahren bezüglich einer Notarkostenrechnung Rechtsbereiche: Kostenrecht, Notarkostenrecht Beteiligte Parteien: Antragstellerin (Kostenschuldnerin): Sie wandte sich gegen die Höhe der vom Notar berechneten Kosten für die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses. Die Antragstellerin argumentierte, dass der Geschäftswert nur auf Basis der Aktiva des Nachlasses berechnet werden sollte, ohne die Passiva zu berücksichtigen. Antragsgegner (Notar): Er erstellte das Nachlassverzeichnis und berechnete die Kosten auf Basis eines Geschäftswerts, der sowohl Aktiva als auch Passiva umfasste. Der Notar war der Ansicht, dass Verbindlichkeiten in den Geschäftswert mit einfließen sollten. Um was ging es? Sachverhalt: Die Kostenschuldnerin ließ ein Nachlassverzeichnis durch einen Notar erstellen. Über die Position der Kostenschuldnerschaft und die abgerechneten Posten selbst herrschte Konsens, jedoch nicht über die Basis des Geschäftswerts, auf dem die Gebühren berechnet wurden. Der Notar bezog auch Verbindlichkeiten in die Berechnung ein, wodurch der Geschäftswert höher ausfiel als von der Antra


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv