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Wann ist ein Grundstück erschlossen? Anforderungen an die Form der Erreichbarkeit

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Jahrelang schlummerte die Forderung der Stadt, doch nun holt sie einen Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen ein: Er muss für den Ausbau einer Straße zahlen, obwohl diese schon lange fertiggestellt ist. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied, dass die Erhebung von Erschließungsbeiträgen auch Jahre später noch rechtens sein kann und wies die Klage des Mannes ab, der auf Verjährung gehofft hatte. Der Fall zeigt, wie lange Kommunen mit der Abrechnung von Erschließungskosten warten können und welche finanziellen Folgen dies für Anwohner haben kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 ZB 24.1040 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verwaltungsgerichtshof Bayern
  • Datum: 28.10.2024
  • Aktenzeichen: 6 ZB 24.1040
  • Verfahrensart: Zulassungsverfahren zur Berufung
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Erschließungsbeitragsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eigentümer eines Grundstücks, das im eingeschränkten Gewerbegebiet liegt. Der Kläger argumentiert, dass durch die bestehende Verkehrsbeschränkung der Zugang zu seinem Grundstück eingeschränkt sei und daher die Erhebung eines weiteren Erschließungsbeitrags nicht gerechtfertigt sei.
  • Beklagte Stadt: Die Stadt, welche die Erschließungsbeiträge erhoben hat. Sie vertritt die Auffassung, dass trotz der bestehenden Verkehrsregelungen die Anbaustraße eine ausreichende Erschließung des klägerischen Grundstücks ermöglicht.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger wurde von der Stadt für den Ausbau der Straße L2.weg zu einem Erschließungsbeitrag herangezogen. Das Grundstück des Klägers liegt in einem durch einen Bebauungsplan ausgewiesenen Gebiet. Der Kläger stellte den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, welches seine Klage gegen den Bescheid abgewiesen hatte.
  • Kern des Rechtsstreits: Der Kläger bemängelt die Festsetzung des Erschließungsbeitrags, da er der Auffassung ist, dass die Zufahrt zu seinem Grundstück durch Verkehrsbeschränkungen nicht ausreichend gewährleistet sei. Wesentlich ist die Frage, ob der L2.weg trotz Beschränkungen als zweite Erschließungsstraße beitragsrechtlich einzustufen ist.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt.
  • Begründung: Das Gericht sah keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des vorinstanzlichen Urteils. Es wurde festgestellt, dass der L2.weg trotz der Verkehrsregelung die notwendige Erschließungsverbindung zum klägerischen Grundstück bietet. Die Möglichkeit zur gewerblichen Nutzung des Grundstücks bleibt abstrakt-rechtlich sowie tatsächlich gewährleistet, was ausreicht, um die Erhebung des Erschließungsbeitrags zu rechtfertigen.
  • Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, und das Urteil des Verwaltungsgerichts wird rechtskräftig. Die Entscheidung verdeutlicht, dass verkehrsrechtliche Beschränkungen nicht automatisch die ersatzlose Befreiung von Erschließungsbeiträgen nach sich ziehen, solange die abstrakte Nutzbarkeit eines Grundstücks gegeben bleibt.

Anforderungen an die Erschließung: Rechtsstreit um Grundstücksnutzung und Kosten

Die Erschließung eines Grundstücks spielt eine zentrale Rolle in der Grundstücksentwicklung und hat weitreichende Auswirkungen auf die Nutzungsmöglichkeiten. Ein Grundstück gilt als erschlossen, wenn es an öffentliche Erschließungsanlagen wie Straßen und Versorgungsanschlüsse angeschlossen ist….


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