In einem Rechtsstreit um die Herausgabe personenbezogener Daten hat das Landgericht Bonn die vom Amtsgericht festgesetzten Gerichtskosten drastisch reduziert. Der Streitwert wurde von 5.000 Euro auf 500 Euro herabgesetzt, da es sich um eine standardisierte Auskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung handelte. Die Entscheidung hat Signalwirkung für ähnliche Fälle und zeigt, wie wichtig die korrekte Bestimmung des Streitwerts für die Höhe der Verfahrenskosten ist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 W 49/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg Datum: 26.09.2024 Aktenzeichen: 1 W 49/24 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Streitwertfestsetzung Rechtsbereiche: Kostenrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger beantragte, die Beklagten zur Unterlassung der Verbreitung personenbezogener Daten zu verpflichten. Der Kläger beanstandete die vorläufige Streitwertfestsetzung als zu niedrig und strebte eine Erhöhung auf wenigstens 25.000 € an. Beklagte: Die Rolle und die Argumente der Beklagten sind im Urteil nicht spezifisch dargestellt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger reichte eine Klage ein, um die Unterlassung der Verbreitung personenbezogener Daten durch die Beklagten zu erzwingen. Dabei wurde zunächst kein Streitwert angegeben. Der Einzelrichter setzte vorläufig einen Streitwert von 500 € fest, was vom Kläger angefochten wurde. Die Beschwerde wurde an den Senat weitergeleitet, der die Zulässigkeit der Beschwerde zu prüfen hatte. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob eine Beschwerde gegen eine vorläufige Festsetzung des Streitwerts zulässig ist und ob ein Beschwerderecht besteht, obwohl die vor
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Verkehrsunfall: Fußgängerin schwer verletzt – Haftungsfrage umstritten In der rechtlichen Bewertung von Verkehrsunfällen, insbesondere wenn es um die Frage der Haftungsverteilung zwischen Fahrzeugführern und Fußgängern geht, steht oft das verkehrsgerechte Verhalten im Fokus. Ein zentrales Thema ist hierbei die Fahrbahnquerung und das damit verbundene Vertrauen in das verkehrsgerechte Verhalten anderer […]