Ein Käufer zögerte mit der Anzahlung für seinen neuen Mercedes-Benz EQS 580 4MATIC – und verlor prompt den Traumwagen. Der Bundesgerichtshof stärkte in einem aktuellen Urteil die Rechte von Autoverkäufern und erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag für rechtmäßig, da die 70.000 Euro Anzahlung nicht fristgerecht eintrafen. Nun muss der Käufer nicht nur auf den Luxuswagen verzichten, sondern sich auch auf Schadensersatzforderungen des Händlers einstellen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 19 U 200/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht München
- Datum: 11.11.2024
- Aktenzeichen: 19 U 200/24
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Kaufrecht, Vertragsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Betreiber einer Immobilienfirma, der einen Ferrari SF90 Stradale bei einem Fahrzeughändler gekauft hat. Er begehrt die Rückzahlung einer geleisteten Anzahlung von 59.500 Euro, nachdem er vom Kaufvertrag zurückgetreten ist.
- Beklagter: Betreiber eines Pkw-Handels, Verkäufer des Ferrari SF90 Stradale. Er lehnt die Rückzahlung der Anzahlung ab und erhebt Widerklage auf Schadensersatz in Höhe von 103.616 Euro aufgrund eines Verlustes beim Weiterverkauf des Fahrzeugs.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Es ging um wechselseitige Ansprüche aus einem Neuwagenkauf. Der Kläger leistete eine Anzahlung für einen Ferrari SF90 Stradale, der aufgrund von Lieferverzögerungen nicht rechtzeitig geliefert wurde. Daraufhin trat er vom Kaufvertrag zurück und verlangte die Anzahlung zurück. Der Beklagte widerklagte auf Schadensersatz wegen eines Weiterverkaufsverlusts.
- Kern des Rechtsstreits: Entscheidend war die Frage, ob der Kläger wegen der Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten konnte und ob diesem eine Rückzahlung der Anzahlung zusteht. Zudem wurde geprüft, ob dem Beklagten Schadensersatz zusteht, weil er das Fahrzeug unter dem vereinbarten Preis verkaufen musste.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung des Klägers hatte Erfolg. Der Beklagte wurde zur Rückzahlung der Anzahlung in Höhe von 59.500 Euro an den Kläger verurteilt. Die Widerklage des Beklagten auf Zahlung von Schadensersatz wurde abgewiesen.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass der Kläger nach einer angemessenen Nachfrist wirksam vom Vertrag zurückgetreten war, da der Beklagte die Lieferung nicht rechtzeitig leisten konnte. Die im Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen rechtfertigten den Rücktritt des Klägers. Der Beklagte war in Lieferverzug geraten, und die gesetzten Nachfristen waren angemessen. Da kein gegenseitiger Abnahmeanspruch mehr bestand, war die Widerklage unbegründet.
- Folgen: Der Beklagte muss die Anzahlung samt Zinsen an den Kläger zurückzahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, sodass es rechtskräftig ist.
Schriftformerfordernis im Vertragsrecht: Gilt auch für WhatsApp-Nachrichten?
Im deutschen Vertragsrecht ist das Schriftformerfordernis von großer Bedeutung, insbesondere wenn es um die rechtliche Bindung und Nachweisbarkeit von Verträgen geht. Nach § 127 Abs. 2 BGB sind Verträge, die dem Schriftformerfordernis unterliegen, nur dann gültig, wenn sie schriftlich niedergelegt und von den Vertragsparteien unterzeichnet werden….