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Laubrente wegen Reinigungsaufwand für Pool durch Nachbarbäume?

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In Braunschweig musste ein Nachbar seine hochgewachsenen Koniferen nach jahrelangem Streit stutzen. Das Landgericht gab seinem Nachbarn Recht, der sich von den 14 Meter hohen Bäumen in Grenznähe gestört fühlte und sich auf das Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz berief. Der Fall zeigt, wie wichtig die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzabstände für Bäume ist und welche Konsequenzen ein Verstoß haben kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 19 U 67/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Frankfurt Datum: 16.08.2024 Aktenzeichen: 19 U 67/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Nachbarrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Die Klägerin forderte von der Beklagten eine Ausgleichszahlung in Form einer Laubrente aufgrund des Laubeintrags von den Eichen der Beklagten auf ihr Grundstück. Sie betonte die wesentliche Beeinträchtigung durch den erhöhten Reinigungsaufwand, besonders am Pool. Beklagte: Die Beklagte bestritt die Ansprüche und beanspruchte, dass die Bäume in vernünftigem Abstand gepflanzt wurden. Sie argumentierte, dass keine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt und berief sich zudem auf die Baumschutzsatzung der Stadt, die Maßnahmen an den Bäumen untersagt. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin verlangte eine Zahlung von der Beklagten wegen Laubeintrags von Eichen auf ihr Grundstück, wodurch ein erhöhter Reinigungsaufwand entstand, besonders für einen Pool. Die Beklagte wehrte sich und verwies auf den bestehenden Baumbestand und regionale Baumschutzregeln.


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