Ein feuchter Keller sorgt für Zoff vor Gericht: Weil Verkäufer die Trockenheit ihres Kellers garantierten, obwohl eine wichtige Abdichtung fehlte, müssen sie nun tief in die Tasche greifen. Das Landgericht Coburg verurteilte die Verkäufer zur Zahlung von 13.000 Euro Schadensersatz an die Käuferin, damit diese die nachträgliche Abdichtung bezahlen kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 84/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Naumburg Datum: 06.11.2023 Aktenzeichen: 12 U 84/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Kaufrecht, Baurecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Gesellschaft, die als Käuferin einer Immobilie auftritt und Ansprüche wegen Sachmängeln an besagter Immobilie geltend macht. Die Klägerin argumentiert, dass die Immobilie aufgrund des Fehlens einer Baugenehmigung für das Dachgeschoss mangelhaft ist und deshalb Minderungsansprüche bestehen. Beklagte: Die Verkäuferin der Immobilie, die behauptet, dass ein vertraglicher Ausschluss der Sachmängelhaftung wirksam sei und keine Beschaffenheitsvereinbarung bestehe. Sie bestreitet Vorsatz oder Arglist und weist auf die bestehende Vermietung aller Wohneinheiten hin. Um was ging es? Sachverhalt: Es handelt sich um einen Streit um eine Immobilie, bei der die Klägerin geltend macht, dass die Immobilie hinsichtlich ihrer Vermietbarkeit mangelhaft sei, da für die Dachgeschosswohnung keine Baugenehmigung vorliege. Die Immobilie wurde als Mehrfamilienhaus mit acht vermietbaren Einheiten verkauft, was nicht dem tatsächlichen Zustand entspricht. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage ist, ob das Fehlen einer Baugenehmigung des Da
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Frankfurt/Main Az: 25 U 86/07 Urteil vom 24.10.2008 Gründe: I. Der Kläger nimmt die Beklagte, die in der Zeit von August 1988 bis zum Frühjahr 2001 seine erste Vorsitzende war, auf Rückzahlung angeblich zu Unrecht dem Vereinsvermögen entnommener und für eigene Zwecke verwendeter Gelder bzw. auf Rückzahlung von Geldern […]