Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Immobilienkaufvertrag – Mieterträge als Beschaffenheitsvereinbarung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein feuchter Keller sorgt für Zoff vor Gericht: Weil Verkäufer die Trockenheit ihres Kellers garantierten, obwohl eine wichtige Abdichtung fehlte, müssen sie nun tief in die Tasche greifen. Das Landgericht Coburg verurteilte die Verkäufer zur Zahlung von 13.000 Euro Schadensersatz an die Käuferin, damit diese die nachträgliche Abdichtung bezahlen kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 84/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Naumburg Datum: 06.11.2023 Aktenzeichen: 12 U 84/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Kaufrecht, Baurecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Gesellschaft, die als Käuferin einer Immobilie auftritt und Ansprüche wegen Sachmängeln an besagter Immobilie geltend macht. Die Klägerin argumentiert, dass die Immobilie aufgrund des Fehlens einer Baugenehmigung für das Dachgeschoss mangelhaft ist und deshalb Minderungsansprüche bestehen. Beklagte: Die Verkäuferin der Immobilie, die behauptet, dass ein vertraglicher Ausschluss der Sachmängelhaftung wirksam sei und keine Beschaffenheitsvereinbarung bestehe. Sie bestreitet Vorsatz oder Arglist und weist auf die bestehende Vermietung aller Wohneinheiten hin. Um was ging es? Sachverhalt: Es handelt sich um einen Streit um eine Immobilie, bei der die Klägerin geltend macht, dass die Immobilie hinsichtlich ihrer Vermietbarkeit mangelhaft sei, da für die Dachgeschosswohnung keine Baugenehmigung vorliege. Die Immobilie wurde als Mehrfamilienhaus mit acht vermietbaren Einheiten verkauft, was nicht dem tatsächlichen Zustand entspricht. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage ist, ob das Fehlen einer Baugenehmigung des Da


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv