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Eigenbedarfskündigung – Auswechselung des Kündigungsrundes ist unzulässig

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Ein Berliner Vermieter scheiterte mit dem Versuch, seine Mieter wegen Eigenbedarfs aus ihrer Wohnung zu klagen, da er nur einen Teil der Wohnung als Arbeitszimmer nutzen wollte. Das Landgericht Berlin entschied, dass ein solcher Teilbedarf kein zulässiger Kündigungsgrund ist und wies die Klage ab. Die Mieter dürfen somit in ihrer Wohnung bleiben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 65 S 163/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Berlin
  • Datum: 04.07.2023
  • Aktenzeichen: 65 S 163/22
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Mietrecht wegen Eigenbedarfskündigung
  • Rechtsbereiche: Mietrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Vermieter, der eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen hat und die Wohnung geräumt haben möchte. Der Kläger argumentiert, dass ein Arbeitszimmer in der Wohnung durch bauliche Maßnahmen in die eigene Wohnung integriert werden soll. Später führt er an, dass die gesamte Wohnung nach dem Tod der Mutter für Familientreffen benötigt würde.
  • Beklagte: Die Mieter, die sich gegen die Kündigung wehren. Sie bestreiten den behaupteten Eigenbedarf und verteidigen das Mietverhältnis auch unter Verweis auf frühere Behauptungen des Klägers.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Vermieter hatte das Mietverhältnis mit einer Eigenbedarfskündigung vom 30.09.2020 beendet, um ein Arbeitszimmer abzutrennen. Später erhobene Gründe beinhalteten den Bedarf für Familientreffen nach familiärem Tod. Die Mieter verwiesen darauf, dass die Eigenbedarfskündigung unwirksam sei, da nur eine Teilfläche benötigt werde.
  • Kern des Rechtsstreits: Ist die Eigenbedarfskündigung wirksam, wenn sie nur eine Teilfläche betrifft und zusätzlich während des Verfahrens neue Bedarfspunkte hinzukommen?

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung des Klägers wurde abgewiesen. Die Eigenbedarfskündigung wurde als unwirksam erklärt.
  • Begründung: Die Kündigung war unwirksam, da sie nur einen Teil der Wohnung für Eigenbedarf forderte, was gesetzlich nicht vorgesehen ist. Neue Kündigungsgründe, die im Laufe des Verfahrens genannt werden, können eine unwirksame Kündigung nicht heilen. Die erwähnten neuen Gründe lassen keine atypische Notwendigkeit der Kündigung erkennen.
  • Folgen: Der Kläger kann die Räumung der Wohnung nicht durchsetzen und trägt die Kosten des Verfahrens. Da die Revision nicht zugelassen wurde, ist das Urteil endgültig.

Eigenbedarfskündigung im Mietrecht: Rechte von Mietern und Vermietern im Fokus

Die Eigenbedarfskündigung ist ein häufig diskutiertes Thema im Wohnraummietrecht, das sowohl Mieter als auch Vermieter betrifft. Wenn ein Vermieter ein Mietverhältnis zu beenden plant, muss er bestimmte Kündigungsgründe angeben. Die Eigenbedarfskündigung erlaubt es ihm, die Wohnung für sich selbst oder nahe Angehörige zu beanspruchen. Dabei sind gesetzliche Regelungen zu Kündigungsfristen und Kündigungsschutz zu beachten, um Mieterrechte zu wahren und die Fairness im Mietverhältnis sicherzustellen. In der rechtlichen Praxis zeigt sich häufig, dass die Eigenbedarfskündigung nicht ohne Weiteres durchsetzbar ist. Unzulässige Änderungen in der Kündigungsrunde können die Ansprüche des Vermieters erheblich schwächen. Ein aktueller Fall, der diese Thematik beleuchtet, wird im Folgenden zusammengefasst und analysiert….


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