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Beschluss über Rubrumsberichtigung nicht anfechtbar!

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Ein Verkehrsunfall in R. führt zu einem Rechtsstreit um die richtige Parteibezeichnung im Klageverfahren. Obwohl der Kläger die zuständige Versicherung falsch benannte, ermöglicht das Oberlandesgericht Schleswig die Berichtigung und kritisiert das Verhalten des Versicherungskonzerns als treuwidrig. Der Fall zeigt, wie wichtig die korrekte Bezeichnung der Klagepartei ist und welche Rolle die Auslegung der Klageschrift dabei spielen kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 W 15/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Schleswig Datum: 04.10.2024 Aktenzeichen: 7 W 15/24 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Änderung des Passivrubrums Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Der Kläger: Er beansprucht Schadenersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls und möchte das Passivrubrum der Beklagten ändern, da er irrtümlich die falsche Versicherungsgesellschaft benannt hatte. Die … Versicherung AG, Schadenaußenstelle Kiel: Diese Gesellschaft ist mit der Klage erst fälschlicherweise als Beklagte benannt worden. Dem Kläger zufolge wurde die Verbindung zur korrekten Versicherung aufgrund eines vorgerichtlichen Schreibens fälschlicherweise hergestellt. Die … Versicherung AG in Coburg: Diese Versicherung ist aus Sicht des Klägers die tatsächliche Beklagte, da sie das am Unfall beteiligte Fahrzeug versichert hat. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger forderte Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall und stellte fälschlicherweise die … Versicherung AG, Schadenaußenstelle Kiel, als Beklagte dar. Im Laufe des Verfahrens stellte sich heraus, dass die … Versicherung AG in Coburg die richtige Partei wäre, weshalb der Kläger eine Korrektur des Passivrubrums beantragte. Dieser Antrag wurde jedoch a


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