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Bereits geringer Mietrückstand reicht für ordentliche Mietvertragskündigung aus

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Mietrückstände von über 4.700 Euro brachten einen Mieter in Bedrängnis – doch schützt ihn die Insolvenz vor der Kündigung? Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass Vermieter auch bei Zahlungsrückständen aus der Zeit vor der Insolvenz fristlos kündigen dürfen. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für Mieter und Vermieter. Zum vorliegenden Urteil Az.: 122 C 9/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Berlin-Mitte
  • Datum: 15.02.2024
  • Aktenzeichen: 122 C 9/23
  • Verfahrensart: Räumungsklage
  • Rechtsbereiche: Mietrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Vermieterin der Wohnung. Sie argumentiert, dass die Beklagte Mietrückstände aufweist, die zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen.
  • Beklagte: Mieterin der Wohnung. Sie widersetzt sich der Klage und argumentiert, dass Mietminderungen aufgrund von Mängeln und vorangegangenen Sanierungsarbeiten gerechtfertigt seien.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Beklagte mietete seit 1989 eine Wohnung. Aufgrund von Mietrückständen kündigte die Klägerin das Mietverhältnis mehrfach. Die Beklagte bestreitet die Höhe der Rückstände unter Hinweis auf angebliche Mietminderungen wegen Mängeln und Störungen in der Wohnung.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Mietrückstände der Beklagten die Kündigungen der Klägerin rechtfertigen, und in welchem Umfang etwaige Mietminderungen oder Ansprüche wegen Mietmängeln bestehen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin und verurteilte die Beklagte zur Räumung der Wohnung.
  • Begründung: Die Kündigung war berechtigt aufgrund eines ausreichenden Mietrückstands der Beklagten. Vorgetragene Mietminderungen wurden als unsubstantiiert bewertet, da die Beklagte für die behaupteten Mängel keinen Beweis erbringen konnte. Zudem waren die behaupteten Zahlungen des Jobcenters teilweise nicht nachvollziehbar oder nicht belegt.
  • Folgen: Die Beklagte muss die Wohnung räumen und trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abgewendet werden kann.

Mietrückstände: Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern im Fokus

Mietrückstände können für Mieter und Vermieter schnell zu einem ernsthaften Problem werden. Im Rahmen des Mietrechts stehen Vermieter oftmals vor der entscheidenden Frage, ob ein Mietvertrag aufgrund von Zahlungsrückständen ordnungsgemäß gekündigt werden kann. Die grundsätzlichen Vereinbarungen im Mietvertrag sowie das Kündigungsrecht spielen dabei eine zentrale Rolle. Besonders im Wohnraummietrecht sind die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern klar geregelt, doch die rechtlichen Konsequenzen einer Kündigung können für beide Parteien gravierend sein. Ein bereits geringfügiger Mietrückstand kann unter bestimmten Umständen rechtliche Schritte nach sich ziehen, wobei Fahrradklingeln, Mahnungen und Kündigungsfristen entscheidend sind. In diesem Kontext ist es wichtig, die Balance zwischen Mieterschutz und Vermieterrechten zu verstehen, besonders wenn es um die Frage der fristlosen Kündigung oder ordentlichen Kündigung bei Mietschulden geht. Um die Thematik besser zu beleuchten, betrachten wir einen konkreten Fall, der diese Aspekte anschaulich aufzeigt und analysiert….


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