Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Münster
Datum:Â 09.03.2020
Aktenzeichen:Â 8 O 272/19
Verfahrensart: Zivilprozess wegen Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall
Rechtsbereiche:Â Verkehrsrecht, Zivilrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Halterin eines Opel Meriva. Sie behauptet, bei einem Unfall mit einem E-Scooter sei sie nicht schuld. Verlangt Schadensersatz für Fahrzeugschaden, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall und Anwaltskosten.
Beklagter 1: Fahrer eines E-Scooters, versichert bei der Beklagten 2. Behauptet, er habe Grünlicht gehabt, als er die StraÃe überquerte.
Beklagte 2:Â Haftpflichtversicherer des E-Scooters.
Um was ging es?
Sachverhalt: Bei einem Verkehrsunfall zwischen dem von der Klägerin gefahrenen Auto und einem E-Scooter entstanden Schäden am Fahrzeug der Klägerin. Der Unfall ereignete sich, als der E-Scooter die StraÃe überquerte.
Kern des Rechtsstreits: Streit darüber, wer die Vorfahrt hatte und welche Ampellichter zum Unfallzeitpunkt angezeigt wurden. Die Klägerin behauptet, Grünlicht gehabt zu haben, während der Beklagte 1 das gleiche für sich behauptet.
Was wurde entschieden?
Entscheidung:Â Die Klage wird abgewiesen. Die KlÃ[…]