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Verkehrsunfall zwischen PKW und E-Scooter

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E-Scooter-Fahrer kollidiert mit Pkw an einer Fußgängerampel in Münster – doch wer trägt die Schuld? Das Landgericht Münster musste den Fall eines Verkehrsunfalls zwischen einem E-Scooter und einem Auto aufklären und entschied überraschend zugunsten des E-Scooter-Fahrers. Zeugenaussagen spielten eine entscheidende Rolle bei der Urteilsfindung, die die Haftung im Straßenverkehr neu beleuchtet.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Münster
Datum: 09.03.2020
Aktenzeichen: 8 O 272/19
Verfahrensart: Zivilprozess wegen Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall
Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

Klägerin: Halterin eines Opel Meriva. Sie behauptet, bei einem Unfall mit einem E-Scooter sei sie nicht schuld. Verlangt Schadensersatz für Fahrzeugschaden, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall und Anwaltskosten.
Beklagter 1: Fahrer eines E-Scooters, versichert bei der Beklagten 2. Behauptet, er habe Grünlicht gehabt, als er die Straße überquerte.
Beklagte 2: Haftpflichtversicherer des E-Scooters.

Um was ging es?

Sachverhalt: Bei einem Verkehrsunfall zwischen dem von der Klägerin gefahrenen Auto und einem E-Scooter entstanden Schäden am Fahrzeug der Klägerin. Der Unfall ereignete sich, als der E-Scooter die Straße überquerte.
Kern des Rechtsstreits: Streit darüber, wer die Vorfahrt hatte und welche Ampellichter zum Unfallzeitpunkt angezeigt wurden. Die Klägerin behauptet, Grünlicht gehabt zu haben, während der Beklagte 1 das gleiche für sich behauptet.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen. Die KlÃ[…]


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