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Verkehrsunfall – Schmerzensgeld für Schädel-Hirn-Trauma

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Ein Alptraum auf der Straße: Ein Kind schwer verletzt, ein Schädel-Hirn-Trauma, verursacht von einer 87-jährigen Autofahrerin. Wer trägt die Hauptschuld an diesem tragischen Verkehrsunfall? Und welche Summe kann das Leid des Jungen aufwiegen? Das Landgericht Nürnberg-Fürth musste eine schwierige Entscheidung treffen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 O 7410/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
  • Datum: 27. Oktober 2018 (Unfallzeitpunkt, kein Entscheidungsdatum angegeben)
  • Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Haftungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Zehnjähriges Kind, das bei einem Verkehrsunfall als Fußgänger schwer verletzt wurde
  • Beklagte: 87-jährige Fahrzeugführerin des Pkw sowie deren Haftpflichtversicherung

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Kläger überquerte als Fußgänger eine Straße, wurde von der Pkw-Fahrerin erfasst und schwer verletzt. Die Sicht des Klägers war durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt. Die Beklagte fuhr mit etwa 50 km/h, bremste auf ca. 40 km/h und erfasste den Kläger mit dem Fahrzeug. Der Kläger erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und dauerhafte Beeinträchtigungen. Die Versicherung zahlte vorgerichtlich einen Vorschuss, lehnte jedoch die Haftung ab und forderte diesen über eine Widerklage zurück.
  • Kern des Rechtsstreits: Haftungsverteilung zwischen dem Kind und der Fahrzeugführerin sowie Höhe von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beklagten wurden gesamtschuldnerisch zur Zahlung von weiterem Schmerzensgeld in Höhe von 64.500 Euro zuzüglich Zinsen verurteilt. Außerdem wurde festgestellt, dass die Beklagten zwei Drittel der materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen haben. Die darüber hinausgehenden Schadensersatzforderungen und die Widerklage wurden abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagtenseite. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 110 Prozent des Vollstreckungsbetrags.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass der Kläger beim Überqueren die Vorfahrt verletzt hat, wobei jedoch seine eingeschränkte Einsichtsfähigkeit als Kind zu beachten ist. Die Fahrzeugführerin fuhr zu schnell, reagierte spät und verletzte damit die Sorgfaltspflichten. Die Haftpflichtversicherung haftet gemäß den gesetzlichen Regelungen. Die Mithaftung des Klägers wurde auf ein Drittel festgesetzt. Die Schmerzensgeldhöhe wurde unter Berücksichtigung der schweren langfristigen Beeinträchtigungen des Klägers und des unangemessenen Verhalten der Versicherung bei der Regulierung festgelegt. Dabei wurde die teilweise bereits gezahlte Summe berücksichtigt. Die Anerkennung der langfristigen Spätfolgen begründete die Feststellung der übrigen Schadensersatzansprüche.
  • Folgen: Die Beklagten haften zu zwei Dritteln für die Schäden. Die Entscheidung ermöglicht dem Kläger eine zügige Realisierung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Fall berücksichtigt zudem die eingeschränkte Haftung von Kindern und setzt Maßstäbe bei der Bewertung von Schmerzensgeld bei schweren Verletzungen.

Der Fall vor Gericht


Kind bei Verkehrsunfall schwer verletzt: Gerichtsurteil zu Haftung (2/3 Quote) und Schmerzensgeld

Ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem ein zehnjähriger Junge als Fußgänger von einem Pkw erfasst und lebensgefährlich verletzt wurde, war Gegenstand einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth….


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