Ein heftiger Frontalzusammenstoß zweier Schulbusse hat für eine 12-jährige Schülerin dramatische Folgen: Sie erleidet multiple Knochenbrüche und muss sich fünf Operationen unterziehen. Nach jahrelangem Leid erhält sie nun 50.000 Euro Schmerzensgeld vom Landgericht Nürnberg-Fürth, doch die Narben des Unfalls werden sie ein Leben lang begleiten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 O 8176/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth Datum: 13.10.2022 Aktenzeichen: 8 O 8176/21 Verfahrensart: Zivilverfahren auf Zahlung von Schmerzensgeld Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Ein zum Unfallzeitpunkt 12-jähriges Mädchen, das als Passagierin eines Schulbusses schwere Verletzungen bei einem Verkehrsunfall erlitten hat. Die Klägerin forderte ein höheres Schmerzensgeld aufgrund der erlittenen Verletzungen und Dauerschäden. Beklagte: Die Halterin des gegnerischen Schulbusses und deren Haftpflichtversicherung. Die Beklagten argumentierten, dass die bereits geleistete Schmerzensgeldzahlung von 25.000 Euro ausreichend sei. Um was ging es? Sachverhalt: Bei einem Verkehrsunfall am XX.11.2018 zwischen zwei Schulbussen wurde die Klägerin schwer verletzt und erlitt multiple Frakturen und Verletzungen mit Dauerschäden. Sie forderte ein Schmerzensgeld von insgesamt 100.000 Euro, von denen bereits 25.000 Euro gezahlt wurden. Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro aufgrund der langfristigen Verletzungsfolgen und Einschränkungen gerechtfertigt ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt – Az.: 4 Sa 26/11 – Urteil vom 03.08.2011 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stendal vom 17.12.2010 – 2 Ca 523/10 – wird als unbegründet zurückgewiesen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Parteien streitigen […]