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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unfallversicherung – Nachweis unfallbedingte Invalidität

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Ein Snowboard-Sturz mit Folgen: Eine Frau verletzte sich beim Wintersport am Knie und forderte von ihrer Unfallversicherung Invaliditätsleistung. Doch die Versicherung weigerte sich zu zahlen, da sie die Verletzungen nicht als Unfallfolge anerkannte – ein Sachverständigengutachten gab ihr Recht. Nun scheiterte der Ehemann der Verletzten mit seiner Klage vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 O 4657/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth Datum: 06.09.2022 Aktenzeichen: 11 O 4657/21 Verfahrensart: Zivilprozess über Ansprüche aus einer Unfallversicherung Rechtsbereiche: Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Inhaber der privaten Unfallversicherung, die er für seine Ehefrau abgeschlossen hat; fordert Invaliditätsleistungen auf Basis der Versicherungspolice. Beklagte: Versicherungsgesellschaft; lehnt die Auszahlung der Invaliditätsleistungen ab, da sie keine unfallbedingte Invalidität sieht. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger verlangte von der Versicherungsgesellschaft eine Invaliditätsleistung, nachdem seine Ehefrau als versicherte Person bei einem Snowboard-Unfall einen Knieverletzung erlitten hatte. Die Verletzung wurde als Innenmeniskus-Riss und Ruptur des vorderen Kreuzbandes beschrieben, mit dauerhaften Beeinträchtigungen bewertet, was die Versicherung jedoch bestreitet. Kern des Rechtsstreits: Ob die nach dem Unfall eingetretene Knieverletzung im Sinne der Versicherungsbedingungen eine unfallbedingte und dauerhafte Invalidität darstellt, die Leistungen aus der Unfallversicherung rechtfertigt. Was wurde entschieden? Entscheidung:


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