Ein Krankenhausaufenthalt bedeutet für viele Menschen eine Ausnahmesituation – körperlich wie seelisch. Umso wichtiger ist es zu wissen, dass Patienten dabei nicht schutzlos sind. Das deutsche Gesundheitssystem gewährleistet umfassende Rechte: von der freien Krankenhauswahl bis zur detaillierten Aufklärungspflicht. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese im Krankenhausalltag wirksam nutzen können.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Mit der Aufnahme ins Krankenhaus entsteht automatisch ein Behandlungsvertrag, der Rechte und Pflichten für beide Seiten begründet.
- Patienten haben das Recht auf freie Krankenhauswahl, sofern das gewählte Haus für die Behandlung zugelassen ist.
- Vor jedem medizinischen Eingriff muss eine umfassende Aufklärung erfolgen. Diese muss rechtzeitig und in einem persönlichen Gespräch stattfinden.
- Die Einwilligung des Patienten ist vor jeder Behandlung erforderlich. Sie kann jederzeit widerrufen werden.
- Jeder Patient hat das Recht auf Einsicht in seine vollständige Patientenakte. Die erste Kopie ist kostenfrei.
- Die Dokumentation der Behandlung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss alle wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse enthalten.
- Patientendaten unterliegen dem Datenschutz und der ärztlichen Schweigepflicht. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Einwilligung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erlaubt.
- Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben Patienten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Patienten.
- Für Beschwerden gibt es mehrere Anlaufstellen: Patientenfürsprecher im Krankenhaus, Krankenkassen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern.
- Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen zu unterstützen.
- In Notfallsituationen gelten besondere Regelungen für Aufklärung und Einwilligung. Ärzte dürfen nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten handeln.
- Die elektronische Patientenakte wird ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet, wobei ein Widerspruchsrecht besteht.
- Qualitätssicherung und Risikomanagement sind gesetzlich vorgeschrieben und werden durch verbindliche Richtlinien geregelt.
- Bei der Behandlung Minderjähriger ist grundsätzlich die Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich, wobei mit zunehmender Reife auch die Einwilligungsfähigkeit des Minderjährigen selbst zu prüfen ist.
- Für bestimmte medizinische Bereiche wie Psychiatrie, Transplantationsmedizin und Reproduktionsmedizin gelten spezielle rechtliche Regelungen.
Grundlegende Patientenrechte im Krankenhaus
Der Aufenthalt im Krankenhaus ist durch klare rechtliche Regelungen geschützt. Diese Rechte beginnen bereits vor der Aufnahme und begleiten Patienten während des gesamten Aufenthalts….