Ein Krankenhausaufenthalt bedeutet für viele Menschen eine Ausnahmesituation – körperlich wie seelisch. Umso wichtiger ist es zu wissen, dass Patienten dabei nicht schutzlos sind. Das deutsche Gesundheitssystem gewährleistet umfassende Rechte: von der freien Krankenhauswahl bis zur detaillierten Aufklärungspflicht. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese im Krankenhausalltag wirksam nutzen können. (Symbolfoto: Flux gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Mit der Aufnahme ins Krankenhaus entsteht automatisch ein Behandlungsvertrag, der Rechte und Pflichten für beide Seiten begründet. Patienten haben das Recht auf freie Krankenhauswahl, sofern das gewählte Haus für die Behandlung zugelassen ist. Vor jedem medizinischen Eingriff muss eine umfassende Aufklärung erfolgen. Diese muss rechtzeitig und in einem persönlichen Gespräch stattfinden. Die Einwilligung des Patienten ist vor jeder Behandlung erforderlich. Sie kann jederzeit widerrufen werden. Jeder Patient hat das Recht auf Einsicht in seine vollständige Patientenakte. Die erste Kopie ist kostenfrei. Die Dokumentation der Behandlung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss alle wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse enthalten. Patientendaten unterliegen dem Datenschutz und der ärztlichen Schweigepflicht. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Einwilligung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erlaubt. Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben Patienten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Patienten. Für Beschwerden gibt es mehrere Anlaufstellen: Patientenfürsprecher im Krankenhaus, Krankenkassen
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Köln – Az.: 6 S 153/15 – Urteil vom 11.08.2016 Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 18.05.2015, Az. 142 C2 141/13, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gründe – von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß §§ 540, 313 […]