Ein Anästhesist aus Nürnberg verliert seinen Berufsunfähigkeits-Prozess gegen seine Versicherung – wegen schwerer Depression und Opioidabhängigkeit kann er seinen Dienst auf der Palliativstation nicht mehr ausüben. Das Gericht urteilte, dass die Versicherung die Krankentagegeldzahlung rechtmäßig eingestellt hat, da der Arzt auf nicht absehbare Zeit berufsunfähig ist. Besonders tragisch: Der Arzt verpasste die Frist für eine Anschlussversicherung und steht nun ohne finanzielle Absicherung da. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 O 3742/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth Datum: 26.05.2023 Aktenzeichen: 8 O 3742/21 Verfahrensart: Klageverfahren im Zusammenhang mit einer Krankentagegeldversicherung Rechtsbereiche: Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein ehemaliger Anästhesist, der behauptet, weiterhin arbeitsunfähig zu sein und keine Berufsunfähigkeit vorläge. Er fordert die Fortsetzung der Krankentagegeldzahlungen und die Feststellung, dass die Versicherung weiterbesteht. Beklagte: Versicherungsunternehmen, das die Krankentagegeldversicherung des Klägers führt. Es beruft sich auf eingetretene Berufsunfähigkeit und das Ende des Versicherungsverhältnisses. Es lehnt auch den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung ab, da eine fristgerechte Willenserklärung des Klägers nicht vorlag. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger hatte eine Krankentagegeldversicherung, die bei Berufsunfähigkeit endet. Nach ärztlicher Feststellung der Berufsunfähigkeit wollte der Kläger die Versicherung fortsetzen und fordert Krankentagegeldzahlungen für den Juni 2021. Zudem wollte er nachträglich eine Anwartschaftsversicher
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN Az. 20 W 386/02 Beschluss vom 01.04.2003 Vorinstanzen: LG Darmstadt â Az.: 23 T 22/02; AG GroÃ-Gerau â Az.: 41 VI M 82/01 In der Nachlasssache hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss […]