Eine Hebamme aus D täuschte über Jahre hinweg Krankenkassen mit falschen Abrechnungen und ergaunerte so über 300.000 Euro. Trotz des enormen Schadens und der systematischen Vorgehensweise kam die Frau mit einer Bewährungsstrafe davon, da sie geständig war und den Schaden komplett beglich. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte sie wegen 681 Fällen des Betrugs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 KLs 572 Js 178731/17 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth Datum: 25.09.2023 Aktenzeichen: 12 KLs 572 Js 178731/17 Verfahrensart: Strafverfahren Rechtsbereiche: Strafrecht, Betrug Beteiligte Parteien: Angeklagte: Eine selbständige Hebamme, die in 681 Fällen des Betrugs schuldig gesprochen wurde. Die Angeklagte rechnete gegenüber Krankenkassen Leistungen ab, die entweder nicht erbracht wurden oder für die keine Erstattungsansprüche bestanden. Sie handelte mit dem Ziel, sich eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen. Die Angeklagte gestand die Taten und leistete Wiedergutmachung. Um was ging es? Sachverhalt: Die Angeklagte, eine Hebamme, rechnete zwischen 2014 und 2019 betrügerisch Leistungen bei gesetzlichen Krankenkassen ab. Dazu gehörten zeitüberschneidende Leistungen, die Abrechnung einer angeblichen zweiten Hebamme, Abrechnungen für nicht vollendete Geburten und für Rückbildungsgymnastik, die nicht ordnungsgemäß von einer qualifizierten Hebamme durchgeführt wurden. Dies führte zu einem Schaden für die Krankenkassen in Höhe von 310.039,09 €. Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, inwieweit die Angeklagte sich durch diese Abrechnungen des Betrugs schuldig gemacht hat und welche Strafe angemessen ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Di
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de BAG, Az.: 9 AZR 162/18, Urteil vom 18.09.2018 Leitsätze 1. Eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklausel, die entgegen § 3 Satz 1 MiLoG auch den gesetzlichen Mindestlohn erfasst, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist insgesamt unwirksam, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31. […]