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Negative eBay-Bewertung löschen lassen: Tipps & Tricks

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Ihr guter Ruf ist wertvoll: So löschen Sie ungerechtfertigte eBay-Bewertungen!

Negative Bewertungen können Ihr Geschäft auf eBay massiv beeinträchtigen. Doch nicht jede Kritik ist zulässig! Das deutsche Recht bietet Ihnen wirksame Mittel gegen ungerechtfertigte Angriffe auf Ihre Reputation. Dieser Ratgeberartikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie rechtlich gegen unfaire eBay-Bewertungen vorgehen und Ihren guten Ruf schützen. Erfahren Sie alles über Ihre Rechte, die Pflichten der Bewertenden und welche Möglichkeiten Sie haben, negative Einträge löschen zu lassen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Negative eBay-Bewertungen können den Ruf und Umsatz von Verkäufern schädigen.
  • Das deutsche Recht schützt Verkäufer vor ungerechtfertigten Bewertungen.
  • Wahrheitsgemäße und sachliche Kritik ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
  • Unzulässig sind unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen und Verstöße gegen eBay-Richtlinien.
  • Verstöße gegen eBay-Richtlinien sind z.B. Bewertungserpressung, Manipulation des Bewertungsprofils und Rachebewertungen.
  • Bei unzulässigen Bewertungen können Verkäufer die Löschung verlangen.
  • Es gibt verschiedene Wege, eine Löschung zu erreichen: direkter Kontakt zum Bewertenden, eBay-Bewertungsrevision, Antrag auf Löschung bei eBay, Anwaltliche Hilfe.
  • Eine sorgfältige Dokumentation und Beweissicherung ist wichtig.
  • Gewerbliche Verkäufer haben besondere Rechte und Handlungsoptionen.
  • Im Streitfall kann der Weg zum Gericht notwendig werden.
  • Die Kosten für die Löschung einer Bewertung hängen vom gewählten Weg ab.
  • Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten einer Löschung einschätzen und bei der Durchsetzung der Ansprüche helfen.

Rechtliche Grundlagen für Bewertungslöschungen

Negative eBay-Bewertungen können einen enormen Einfluss auf die Reputation eines Verkäufers und die Umsatzentwicklung haben. Das deutsche Recht bietet jedoch Möglichkeiten, gegen ungerechtfertigte Bewertungen vorzugehen.

Gesetzliche Anspruchsgrundlagen

Der grundlegende Anspruch auf Löschung einer negativen eBay-Bewertung basiert auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 1 Abs.1 in Verbindung mit Art. 2 Abs.1 des Grundgesetzes. Für Verkäufer bedeutet dies: Ist eine Bewertung rechtswidrig, können sie deren Löschung verlangen. Zentrale Anspruchsgrundlagen: Der konkrete Löschungsanspruch stützt sich auf §§ 1004 in Verbindung mit 823 BGB. Diese Regelungen schützen das Persönlichkeitsrecht des Verkäufers, insbesondere seinen geschäftlichen Ruf. Einen weiteren wichtigen Anspruch bietet § 824 BGB (Kreditgefährdung) bei unwahren geschäftsschädigenden Tatsachenbehauptungen. Zusätzlich können sich aus dem Kaufvertrag nachvertragliche Nebenpflichten gemäß § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB ergeben.

Grenzen der Meinungsfreiheit bei eBay-Bewertungen

Die Authentizität von Kundenbewertungen hat für den Portalbetreiber eBay einen hohen Stellenwert. Eine negative, aber wahrheitsgetreue und sachlich formulierte Rezension ist grundsätzlich zulässig und als Meinungsäußerung durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt….


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