Ihr guter Ruf ist wertvoll: So löschen Sie ungerechtfertigte eBay-Bewertungen! Negative Bewertungen können Ihr Geschäft auf eBay massiv beeinträchtigen. Doch nicht jede Kritik ist zulässig! Das deutsche Recht bietet Ihnen wirksame Mittel gegen ungerechtfertigte Angriffe auf Ihre Reputation. Dieser Ratgeberartikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie rechtlich gegen unfaire eBay-Bewertungen vorgehen und Ihren guten Ruf schützen. Erfahren Sie alles über Ihre Rechte, die Pflichten der Bewertenden und welche Möglichkeiten Sie haben, negative Einträge löschen zu lassen. (Symbolfoto: Ideogram gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Negative eBay-Bewertungen können den Ruf und Umsatz von Verkäufern schädigen. Das deutsche Recht schützt Verkäufer vor ungerechtfertigten Bewertungen. Wahrheitsgemäße und sachliche Kritik ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Unzulässig sind unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen und Verstöße gegen eBay-Richtlinien. Verstöße gegen eBay-Richtlinien sind z.B. Bewertungserpressung, Manipulation des Bewertungsprofils und Rachebewertungen. Bei unzulässigen Bewertungen können Verkäufer die Löschung verlangen. Es gibt verschiedene Wege, eine Löschung zu erreichen: direkter Kontakt zum Bewertenden, eBay-Bewertungsrevision, Antrag auf Löschung bei eBay, Anwaltliche Hilfe. Eine sorgfältige Dokumentation und Beweissicherung ist wichtig. Gewerbliche Verkäufer haben besondere Rechte und Handlungsoptionen. Im Streitfall kann der Weg zum Gericht notwendig werden. Die Kosten für die Löschung einer Bewertung hängen vom gewäh
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de AG Neukölln – Az.: 6 C 303/19 – Urteil vom 01.07.2021 1. Die Beklagte wird verurteilt, in der Küche der Wohnung des Klägers unter der Adresse, folgende Instandsetzungsarbeiten sach- und fachgerecht auszuführen: a) Beseitigung des aufquellenden Holzes nebst Ablösen des Kunststofffurniers an der linken Arbeitsplatte, gegenüber vom Kühlschrank gelegen, vorne links der […]