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Nutzungsersatzanspruch von Miterben bei Überschreitung des Nutzungsrechts

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Drei Geschwister erben ein Haus, doch einer der Brüder schließt seine Schwestern einfach aus – und wohnt allein in der Immobilie. Die Schwestern ziehen vor Gericht und fordern eine Nutzungsentschädigung, da ihnen der Zugang zum gemeinsamen Erbe verwehrt wird. Das Landgericht Münster gibt ihnen Recht, aber nur teilweise, und berücksichtigt dabei die besondere Situation der Erbengemeinschaft.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Münster
Datum: 23.11.2023
Aktenzeichen: 8 O 166/22
Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Nutzungsersatz- und Schadensersatzansprüchen
Rechtsbereiche: Bereicherungsrecht, Erbrecht, Sachenrecht

Beteiligte Parteien:

Klägerinnen: Frau B1 und Frau U1, Mitglieder der Erbengemeinschaft der verstorbenen Frau B3. Sie verlangen Nutzungsersatz und Schadensersatz vom Beklagten für die alleinige Nutzung eines Einfamilienhauses, das Teil des Nachlasses ist.
Beklagter: Herr B2, Sohn der Erblasserin und Mitglied der Erbengemeinschaft. Er wehrt sich gegen die Ansprüche und behauptet, die nicht vermieteten Räumlichkeiten nicht genutzt zu haben.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Klägerinnen verlangen von dem Beklagten Nutzungsersatz wegen rechtsgrundloser alleiniger Nutzung eines Nachlassobjekts und Schadensersatz für die Verweigerung der eigenen Nutzungsmöglichkeit, ausgelöst durch den ausgetauschten Haustürschloss. Der Beklagte bewohnt einen Teil der Immobilie aufgrund eines mit der Erblasserin geschlossenen Untermietvertrags.
Kern des Rechtsstreits: Die Auseinandersetzung dreht sich um die Frage, ob der Beklagte für die alleinige Nutzung der nicht vermieteten Teile der Immobilie einer Miterbengemeinschaft Nutzungsentschädigung zahlen mus[…]


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