In einem richtungsweisenden Urteil hat das Landgericht Münster die Zwangsversteigerung einer Immobilie trotz fehlender qualifizierter Vollstreckungsklausel zugelassen. Der Fall betrifft einen Schuldner, der auf den Nachweis der Fälligkeit einer Grundschuld in Höhe von 150.000 Euro verzichtet hatte und sich damit der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwarf. Das Gericht folgte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein solcher Nachweisverzicht die Rechte des Gläubigers stärkt und eine vereinfachte Vollstreckung ermöglicht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 T 1565/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Münster
- Datum: 19.10.2021
- Aktenzeichen: 5 T 1565/21
- Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung eines Zwangsversteigerungsantrages
- Rechtsbereiche: Zwangsvollstreckungsrecht, Grundschuldrecht
Beteiligte Parteien:
- Gläubigerin: Sie hat eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Steinfurt eingelegt, welches ihren Antrag auf Zwangsversteigerung des Grundbesitzes des Schuldners ablehnte. Sie argumentiert, dass der Nachweisverzicht des Schuldners eine einfache Vollstreckungsklausel ermöglicht und beruft sich auf eine neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofes.
- Schuldner: Er hatte im Jahr 2018 zugunsten der Gläubigerin eine Grundschuld bestellt und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen. Es ging um die Sicherung von Darlehen in Höhe von 150.000 EUR.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Schuldner hatte der Gläubigerin bereits 2018 eine Grundschuld zugunsten der Gläubigerin eingeräumt und sich der Zwangsvollstreckung in sein Grundeigentum unterworfen. Nach einer erfolgten Kündigung der Grundschuld im Jahr 2020 beantragte die Gläubigerin die Zwangsversteigerung. Das Amtsgericht wies diesen Antrag mit der Begründung ab, es fehle an einer qualifizierten Vollstreckungsklausel, da die 6-monatige Kündigungsfrist gemäß § 1193 BGB nicht eingehalten worden sei.
- Kern des Rechtsstreits: Ist die Zwangsvollstreckung ohne eine qualifizierte Vollstreckungsklausel zulässig, wenn ein Nachweisverzicht bezüglich der Fälligkeitsvoraussetzungen der Grundschuld vereinbart wurde?
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Landgericht Münster hob die Entscheidung des Amtsgerichts Steinfurt auf und wies an, den Zwangsversteigerungsantrag der Gläubigerin erneut zu bescheiden.
- Begründung: Das Gericht folgte der Ansicht des Bundesgerichtshofs, dass ein Nachweisverzicht des Schuldners den Charakter der Kündigungsfrist als Vollstreckungsbedingung aufhebt, somit eine einfache Vollstreckungsklausel ausreichend sei. Die Notwendigkeit einer qualifizierten Klausel entfalle, und die Zwangsvollstreckung könne durchgeführt werden, zumal dem Schuldner weiterer Rechtsschutz gegen die Zwangsvollstreckung offen stünde.
- Folgen: Die Gläubigerin kann mit der Zwangsversteigerung fortfahren. Das Urteil bekräftigt, dass ein Nachweisverzicht zu einer Verringerung der formellen Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung führen kann, solange der materielle Schutz des Schuldners durch andere Rechtsmittel gewährleistet bleibt….