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Nachprüfung einer vom Notar zu erteilenden Vollstreckungsklausel durch Vollstreckungsgericht

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In einem richtungsweisenden Urteil hat das Landgericht Münster die Zwangsversteigerung einer Immobilie trotz fehlender qualifizierter Vollstreckungsklausel zugelassen. Der Fall betrifft einen Schuldner, der auf den Nachweis der Fälligkeit einer Grundschuld in Höhe von 150.000 Euro verzichtet hatte und sich damit der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwarf. Das Gericht folgte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein solcher Nachweisverzicht die Rechte des Gläubigers stärkt und eine vereinfachte Vollstreckung ermöglicht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 T 1565/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Münster Datum: 19.10.2021 Aktenzeichen: 5 T 1565/21 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung eines Zwangsversteigerungsantrages Rechtsbereiche: Zwangsvollstreckungsrecht, Grundschuldrecht Beteiligte Parteien: Gläubigerin: Sie hat eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Steinfurt eingelegt, welches ihren Antrag auf Zwangsversteigerung des Grundbesitzes des Schuldners ablehnte. Sie argumentiert, dass der Nachweisverzicht des Schuldners eine einfache Vollstreckungsklausel ermöglicht und beruft sich auf eine neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Schuldner: Er hatte im Jahr 2018 zugunsten der Gläubigerin eine Grundschuld bestellt und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen. Es ging um die Sicherung von Darlehen in Höhe von 150.000 EUR. Um was ging es? Sachverhalt: Der Schuldner hatte der Gläubigerin bereits 2018 eine Grundschuld zugunsten der Gläubigerin eingeräumt und sich der Zwangsvollstreckung in


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