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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gebührenerhebung für häufige Grundbucheinsicht und elektronische Urkundensammlung

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Wegen 7.000 Euro landete ein simpler Grundstückskauf vor Gericht: Die Käuferin wehrte sich gegen die Rechnung der Notarin und zoffte sich mit ihr um Grundbucheinsichten und Gebühren. Das Landgericht Neubrandenburg musste nun entscheiden, ob die Notarin zu viel Geld verlangte – und gab ihr in allen Punkten Recht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 OH 24/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Neubrandenburg
  • Datum: 02.11.2023
  • Aktenzeichen: 2 OH 24/22
  • Verfahrensart: Kostenprüfungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Kostenrecht, Notarrecht

Beteiligte Parteien:

  • Antragstellerin: Erwerberin einer Teilfläche eines Grundstücks. Sie begehrte die Überprüfung der Notarkostenberechnung.
  • Antragsgegnerin: Notarin, die den Grundstückskaufvertrag beurkundet und die umstrittene Kostenrechnung erstellt hat.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Antragstellerin erwarb eine Teilfläche eines Grundstücks. Im Rahmen des Kaufvertrages fielen notarielle Gebühren an, deren Berechtigung die Antragstellerin anzweifelte. Insbesondere waren die Berechnung bestimmter Gebührenpositionen wie der Betreuungsgebühr und verschiedener Dokumentenpauschalen strittig.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die in Rechnung gestellten Gebührenpositionen gerechtfertigt sind, insbesondere die Berechtigung der Betreuungsgebühr und anderer pauschaler Auslagen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Antrag auf Überprüfung der Notarkosten wurde zurückgewiesen.
  • Begründung: Die Kostenrechnung wurde als sachlich und rechnerisch korrekt angesehen. Die Prüfungsgebühr, Vollzugsgebühr sowie die Betreuungsgebühr und verschiedene Dokumentenpauschalen wurden als berechtigt erklärt. Die Notarin handelte gesetzeskonform in Bezug auf die Beurkundungs- und Verwahrungsgebühren.
  • Folgen: Die Antragstellerin muss die festgesetzten Notarkosten tragen, da die Kostenberechnung als korrekt bestätigt wurde. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.

Neue Herausforderungen bei Gebühren für die Grundbucheinsicht im digitalen Zeitalter

Die Einsicht in das Grundbuch ist ein wichtiger Schritt, um Rechte an Grundstücken und Immobilien rechtlich zu klären. Insbesondere seit der Digitalisierung des Grundbuchwesens sind Grundbuchauszüge online einsehbar, was den Zugriff auf diese Informationen erleichtert. Allerdings haben diese Veränderungen auch zur Folge, dass Gebühren für die Grundbucheinsicht und die digitale Urkundensammlung fällig werden. Die Gebührenordnung für das Grundbuch regelt, welche Kosten dafür anfallen und wie diese Gebühren strukturiert sind. Neben den Informationsgebühren für die Grundbucheinsicht gibt es auch Unterschiede in den Kosten für elektronische Grundbuchauszüge. Häufige Anfragen können sich schnell summieren, weshalb es wichtig ist, die Grundbuchkosten zu vergleichen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall betrachtet, der sich mit der Gebührenerhebung für die Einsicht in das Grundbuch und den damit verbundenen Herausforderungen auseinandersetzt.

Der Fall vor Gericht


Grundbucheinsichten bei Kaufvertrag gerechtfertigt – Landgericht bestätigt Notarkosten

Das Landgericht Neubrandenburg hat in einem aktuellen Beschluss die Rechtmäßigkeit einer notariellen Kostenberechnung für einen Grundstückskaufvertrag bestätigt. Im Fokus stand dabei besonders die Frage nach der Angemessenheit mehrfacher Grundbucheinsichten und der Berechnung verschiedener Gebührenpositionen….


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