Wegen 7.000 Euro landete ein simpler Grundstückskauf vor Gericht: Die Käuferin wehrte sich gegen die Rechnung der Notarin und zoffte sich mit ihr um Grundbucheinsichten und Gebühren. Das Landgericht Neubrandenburg musste nun entscheiden, ob die Notarin zu viel Geld verlangte – und gab ihr in allen Punkten Recht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 OH 24/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Neubrandenburg Datum: 02.11.2023 Aktenzeichen: 2 OH 24/22 Verfahrensart: Kostenprüfungsverfahren Rechtsbereiche: Kostenrecht, Notarrecht Beteiligte Parteien: Antragstellerin: Erwerberin einer Teilfläche eines Grundstücks. Sie begehrte die Überprüfung der Notarkostenberechnung. Antragsgegnerin: Notarin, die den Grundstückskaufvertrag beurkundet und die umstrittene Kostenrechnung erstellt hat. Um was ging es? Sachverhalt: Die Antragstellerin erwarb eine Teilfläche eines Grundstücks. Im Rahmen des Kaufvertrages fielen notarielle Gebühren an, deren Berechtigung die Antragstellerin anzweifelte. Insbesondere waren die Berechnung bestimmter Gebührenpositionen wie der Betreuungsgebühr und verschiedener Dokumentenpauschalen strittig. Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die in Rechnung gestellten Gebührenpositionen gerechtfertigt sind, insbesondere die Berechtigung der Betreuungsgebühr und anderer pauschaler Auslagen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Antrag auf Überprüfung der Notarkosten wurde zurückgewiesen. Begründung: Die Kostenrechnung wur
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Düsseldorf Az.: I-18 U 101/02 Das OLG Düsseldorf hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom XX für Recht erkannt: Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung des Klägers das am 25. März 2002 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: […]