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BAG: Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte ab der ersten Stunde

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Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Teilzeitbeschäftigten bei Überstunden Schluss mit der Benachteiligung von Teilzeitkräften! Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ab sofort haben Teilzeitbeschäftigte den gleichen Anspruch auf Überstundenzuschläge wie Vollzeitbeschäftigte – und zwar ab der ersten Überstunde. Ein wegweisendes Urteil, das die Arbeitswelt verändern wird. Lesen Sie hier, was das für Sie bedeutet! (Symbolfoto: Ideogram gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte: Teilzeitbeschäftigte haben ab der ersten Überstunde Anspruch auf den gleichen Überstundenzuschlag wie Vollzeitbeschäftigte. BAG-Urteil: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 05.12.2024 entschieden, dass tarifliche Regelungen, die Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte erst ab Überschreitung der Vollzeitarbeitszeit gewähren, unzulässig sind. Gleichbehandlungsgrundsatz: Das Urteil stärkt den Gleichbehandlungsgrundsatz und verhindert die Benachteiligung von Teilzeitkräften, die mehrheitlich Frauen sind. Anpassung von Verträgen: Arbeitgeber müssen ihre tariflichen und arbeitsvertraglichen Regelungen an die neue Rechtsprechung anpassen. Dokumentationspflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeit zu dokumentieren, um die korrekte Berechnung der Überstunden zu gewährleisten. Verjährung: Ansprüche auf Überstunden verjähren in der Regel nach drei Jahren. Ausschlussfristen: Arbeits- oder Tarifverträge können kürzere Ausschlussfristen vorsehen, die aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seiner


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