Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Teilzeitbeschäftigten bei Überstunden Schluss mit der Benachteiligung von Teilzeitkräften! Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ab sofort haben Teilzeitbeschäftigte den gleichen Anspruch auf Überstundenzuschläge wie Vollzeitbeschäftigte – und zwar ab der ersten Überstunde. Ein wegweisendes Urteil, das die Arbeitswelt verändern wird. Lesen Sie hier, was das für Sie bedeutet! (Symbolfoto: Ideogram gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte: Teilzeitbeschäftigte haben ab der ersten Überstunde Anspruch auf den gleichen Überstundenzuschlag wie Vollzeitbeschäftigte. BAG-Urteil: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 05.12.2024 entschieden, dass tarifliche Regelungen, die Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte erst ab Überschreitung der Vollzeitarbeitszeit gewähren, unzulässig sind. Gleichbehandlungsgrundsatz: Das Urteil stärkt den Gleichbehandlungsgrundsatz und verhindert die Benachteiligung von Teilzeitkräften, die mehrheitlich Frauen sind. Anpassung von Verträgen: Arbeitgeber müssen ihre tariflichen und arbeitsvertraglichen Regelungen an die neue Rechtsprechung anpassen. Dokumentationspflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeit zu dokumentieren, um die korrekte Berechnung der Überstunden zu gewährleisten. Verjährung: Ansprüche auf Überstunden verjähren in der Regel nach drei Jahren. Ausschlussfristen: Arbeits- oder Tarifverträge können kürzere Ausschlussfristen vorsehen, die aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seiner
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de Offizierslehrgang statt Raser am Steuer? Ein Mann bestreitet vehement, der Fahrer auf dem Blitzerfoto zu sein und schiebt den Vorwurf auf seinen Bruder. Das Gericht lässt ihn trotz verblüffender Ähnlichkeit laufen, doch die Kosten bleiben an ihm hängen. War das späte Geständnis Kalkül oder Versehen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 […]