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Waschanlage – Heckspoiler abgerissen – Schadensersatzanspruch

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Ein abgerissener Heckspoiler an einem Range Rover nach einer Autowäsche in Münster sorgt für gerichtliches Nachspiel. Der Besitzer des Luxus-SUV klagt gegen den Betreiber der Waschanlage auf Schadensersatz, doch das Landgericht weist die Klage ab – die Haftung des Betreibers für Schäden an serienmäßigen Fahrzeugteilen bleibt ein juristisches Streitthema. Der Fall landet nun vor dem Bundesgerichtshof, der letztendlich klären muss, wie weit die Verantwortung von Waschanlagenbetreibern tatsächlich reicht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 S 4/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Münster Datum: 14.02.2024 Aktenzeichen: 1 S 4/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Deliktsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Fahrzeughalter eines Land Rover, Modell Range Rover Sport HSE. Er behauptet, dass der Heckspoiler seines Fahrzeugs während eines Waschvorgangs in der Waschanlage der Beklagten abgerissen wurde. Die Reparaturkosten und weitere Auslagen möchte er von der Beklagten erstattet bekommen. Beklagte: Betreiberin einer Tankstelle mit angeschlossener Portalwaschanlage. Sie bestreitet die Haftung für den Schaden, verweist auf ordnungsgemäße Befestigungserfordernisse für Fahrzeugteile und auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Haftung für bestimmte Schäden ausschließen sollten. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger erlitt während eines regulären Waschvorgangs mit seinem Fahrzeug in der Waschanlage der Beklagten Schäden an seinem Heckspoiler, welcher fest zur Ausstattung des Fahrzeugs gehört. Der Kläger machte daraufhin Schadensersatz geltend. Kern des Rechtsstreits:


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