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Rechtsanwälte Kotz GbR

Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers – Beweislastumkehr zugunsten des Patienten

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Wegen eklatanter Hygienemängel bei einer Operation muss ein Krankenhaus in Memmingen 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Ärzte operierten einen Patienten mit hochgekrempelter Hose und Sandale am Fuß, ohne Mundschutz und OP-Kittel, was zu schweren Komplikationen und monatelangen Heilungsverzögerungen führte. Obwohl dem Patienten durch die Nachlässigkeit weitere Operationen und Schmerzen entstanden, wurde eine höhere Entschädigung abgelehnt, da die späteren Einschränkungen auf die ursprüngliche Verletzung zurückzuführen seien. Zum vorliegenden Urteil Az.: 26 O 1193/16 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Memmingen
  • Datum: 15.02.2019
  • Aktenzeichen: 26 O 1193/16
  • Verfahrensart: Zivilklageverfahren wegen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen aus ärztlicher Fehlbehandlung
  • Rechtsbereiche: Arzthaftungsrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Kläger erlitt am 24.08.2012 durch einen Sturz von einer Leiter schwere Verletzungen am Sprunggelenk, die bei der Beklagten teilstationär behandelt wurden. Er forderte Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund grober ärztlicher Behandlungsfehler bei der Operation zur Entfernung einer Stellschraube am 12.10.2012.
  • Beklagte: Ein Krankenhaus, das die medizinische Behandlung des Klägers durchführte. Die Beklagte bestritt den groben Behandlungsfehler und führte die vom Kläger geltend gemachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf vorbestehende Erkrankungen und die Schwere der ursprünglichen Verletzungen zurück.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger erlitt bei einem Unfall eine Luxationsfraktur am Sprunggelenk und wurde stationär behandelt. Während einer Nachbehandlung zur Entfernung einer Stellschraube kam es zu einer behandlungsfehlerhaften Situation, die angeblich Infektionen und weitere Komplikationen verursachte.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob die Entfernung der Stellschraube in einer nicht-sterilen Umgebung einen groben Behandlungsfehler darstellte und ob die anschließenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Klägers darauf zurückzuführen sind.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage war teilweise begründet. Der Beklagte wurde verurteilt, dem Kläger 5.000,00 € Schmerzensgeld und 440,78 € Anwaltskosten zu zahlen. Der Rest der Klage wurde abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht erkannte den groben Behandlungsfehler aufgrund der Verletzung hygienischer Standards während der Schraubenentfernung an. Jedoch konnte der Kläger nicht nachweisen, dass die festgestellten Sekundärschäden typischerweise aus dem Behandlungsfehler hervorgingen.
  • Folgen: Das Urteil stellte klar, dass den Klägern bei groben Behandlungsfehlern die Beweislastumkehr hinsichtlich der Primärfolgen zugutekommt. Die Beklagte muss für die primär entstandene Wundheilungsstörung und Knochennekrose aufkommen. Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, und der Kläger trägt die Gesamtkosten des Verfahrens.

Grober Behandlungsfehler: Patientenrechte und Beweislastumkehr im Fokus

Ein Grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt in seiner Behandlung der medizinischen Standards derart stark abweicht, dass dies als schwerwiegende Pflichtverletzung angesehen wird. In solchen Fällen haben Patienten nicht nur das Recht auf eine sorgfältige Behandlung, sondern auch auf Schadensersatzansprüche, wenn sie durch ärztliches Fehlverhalten geschädigt wurden….


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