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Rechtsanwälte Kotz GbR

Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers – Beweislastumkehr zugunsten des Patienten

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Wegen eklatanter Hygienemängel bei einer Operation muss ein Krankenhaus in Memmingen 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Ärzte operierten einen Patienten mit hochgekrempelter Hose und Sandale am Fuß, ohne Mundschutz und OP-Kittel, was zu schweren Komplikationen und monatelangen Heilungsverzögerungen führte. Obwohl dem Patienten durch die Nachlässigkeit weitere Operationen und Schmerzen entstanden, wurde eine höhere Entschädigung abgelehnt, da die späteren Einschränkungen auf die ursprüngliche Verletzung zurückzuführen seien. Zum vorliegenden Urteil Az.: 26 O 1193/16 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Memmingen Datum: 15.02.2019 Aktenzeichen: 26 O 1193/16 Verfahrensart: Zivilklageverfahren wegen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen aus ärztlicher Fehlbehandlung Rechtsbereiche: Arzthaftungsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger erlitt am 24.08.2012 durch einen Sturz von einer Leiter schwere Verletzungen am Sprunggelenk, die bei der Beklagten teilstationär behandelt wurden. Er forderte Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund grober ärztlicher Behandlungsfehler bei der Operation zur Entfernung einer Stellschraube am 12.10.2012. Beklagte: Ein Krankenhaus, das die medizinische Behandlung des Klägers durchführte. Die Beklagte bestritt den groben Behandlungsfehler und führte die vom Kläger geltend gemachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf vorbestehende Erkrankungen und die Schwere der ursprünglichen Verletzungen zurück. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger erlitt bei einem Unfall eine Luxationsfraktur am Sprunggelenk und wurde stationär behandelt. Während einer Nachbehandlung zur Entfernung einer Stellschraube kam es zu einer behandlungsfehlerhaften Situation, die angeblich Infektionen und w


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