(Symbolfoto: Flux gen.) Ein riskantes Überholmanöver auf der A2 endete in einem folgenschweren Crash zwischen einem Wohnmobil und einem rasanten Audi RS 6. Der Wohnmobilfahrer übersah beim Spurwechsel den Sportwagen und muss nun für den Schaden aufkommen, entschied das Landgericht München I. Obwohl der Audi mit 200 km/h unterwegs war, trägt der Fahrer keine Mitschuld an dem Unfall. Zum vorliegenden Urteil Az.: 19 O 6974/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht München I Datum: 30.09.2021 Aktenzeichen: 19 O 6974/20 Verfahrensart: Zivilrechtliches Schadensersatzverfahren Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Fahrer eines Audi Avant RS 6, der nach einem Verkehrsunfall Schadensersatz fordert. Er argumentiert, dass der Unfall für ihn unvermeidbar war, selbst bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit, und dass er keinen gleichwertigen Ersatzwagen finden konnte, weshalb ihm die gesamten Wiederbeschaffungszahlungen zustehen. Beklagter: Der Fahrer eines Wohnmobils, das bei einem Versicherungsunternehmen haftpflichtversichert ist. Er behauptet, dass ein vor ihm fahrender Wagen abrupt bremste und er dadurch gezwungen war, die Spur zu wechseln, was den Unfall verursachte. Er argumentiert darüber hinaus, dass der Kläger selbst Fahrfehler begangen habe, die zum Unfall führten. Um was ging es? Sachverhalt: Bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahn
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Koblenz AZ.: 2 U 42/05 Urteil vom 09.02.2006 Vorinstanz: LG Koblenz, AZ.: 10 O 280/04 In dem Rechtsstreit hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz auf die mündliche Verhandlung vom 15. Dezember 2005 für Recht erkannt: Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 10. Zivilkammer – Einzelrichter – des […]