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Spaziergänger von Rodel umgefahren – Schadensersatz

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Ein nächtlicher Rodelausflug am Schliersee endete für einen Spaziergänger mit schweren Verletzungen, nachdem er von einem Schlitten gerammt wurde. Das Landgericht München II sprach dem Mann 15.000 Euro Schmerzensgeld zu und stellte ein Alleinverschulden des Rodlers fest, der mit überhöhter Geschwindigkeit und zu zweit auf dem Schlitten unterwegs war. Der Unfall hatte für den Fußgänger weitreichende Folgen, darunter eine dauerhafte Bewegungseinschränkung und ein erhöhtes Arthrose-Risiko. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 O 1740/19 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht München II
  • Datum: 16.02.2021
  • Aktenzeichen: 8 O 1740/19
  • Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Schadensersatz nach einem Unfall
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Verkehrssicherungspflicht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Person, die beim Unfall verletzt wurde, und Schadensersatz sowie Feststellungen zur Haftung begehrt. Er argumentiert, dass der Beklagte mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr und trotz Warnrufen nicht auswich.
  • Beklagter: Fahrer des Rodels, der die Klage abweist und behauptet, der Kläger habe die Unfallstelle unsachgemäß genutzt und ohne Stirntaschenlampe die Fahrbahn gekreuzt.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger wurde am 05.12.2017 beim Spazierengehen von einem Rodel erfasst, der vom Beklagten gesteuert wurde. Die Kollision führte zu schweren Verletzungen beim Kläger. Beide Parteien geben unterschiedliche Versionen des Unfallhergangs an.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Beklagte seine Sorgfaltspflichten verletzt hat und daher schadensersatzpflichtig ist, oder ob den Kläger ein Mitverschulden trifft.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Beklagte wurde verurteilt, Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro und die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen sowie alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfall zu ersetzen. Zudem trägt er die Kosten des Rechtsstreits.
  • Begründung: Das Gericht befand, dass der Beklagte die Kollisionsgefahr nicht entsprechend der Verkehrssicherungspflichten vermieden und den Unfall durch mangelnde Anpassung der Geschwindigkeit und Fahrweise maßgeblich verursacht hat. Das Nichttragen einer Stirnlampfe durch den Kläger führte nicht zu einem Mitverschulden.
  • Folgen: Der Beklagte muss die festgelegten Beträge zahlen und die Haftung für alle aus dem Unfall resultierenden Schäden übernehmen. Das Urteil zeigt die Wichtigkeit der Anpassung an örtliche Gegebenheiten und verdeutlicht den Umfang der Verkehrssicherungspflichten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.

Rodelunfall: Haftungsfragen und Schadensersatzansprüche im Fokus

Ein Unfall auf der Rodelbahn kann für sowohl die Beteiligten als auch die Unfallopfer weitreichende Folgen haben. Im Falle eines Spaziergängers, der von einem Rodelnden umgefahren wird, stellt sich die Frage nach der Haftungsfrage und möglichen Schadensersatzansprüchen. Dabei können Aspekte wie Fahrlässigkeit und Aufsichtspflicht entscheidend sein, um festzustellen, inwiefern das Unfallopfer Anspruch auf Schmerzensgeld oder sonstige Entschädigungen hat. Bei der rechtlichen Bewertung solcher Wintersportunfälle sind oft die genauen Umstände entscheidend, die zu dem Vorfall führten….


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