Ein nächtlicher Rodelausflug am Schliersee endete für einen Spaziergänger mit schweren Verletzungen, nachdem er von einem Schlitten gerammt wurde. Das Landgericht München II sprach dem Mann 15.000 Euro Schmerzensgeld zu und stellte ein Alleinverschulden des Rodlers fest, der mit überhöhter Geschwindigkeit und zu zweit auf dem Schlitten unterwegs war. Der Unfall hatte für den Fußgänger weitreichende Folgen, darunter eine dauerhafte Bewegungseinschränkung und ein erhöhtes Arthrose-Risiko. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 O 1740/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht München II Datum: 16.02.2021 Aktenzeichen: 8 O 1740/19 Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Schadensersatz nach einem Unfall Rechtsbereiche: Zivilrecht, Verkehrssicherungspflicht Beteiligte Parteien: Kläger: Person, die beim Unfall verletzt wurde, und Schadensersatz sowie Feststellungen zur Haftung begehrt. Er argumentiert, dass der Beklagte mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr und trotz Warnrufen nicht auswich. Beklagter: Fahrer des Rodels, der die Klage abweist und behauptet, der Kläger habe die Unfallstelle unsachgemäß genutzt und ohne Stirntaschenlampe die Fahrbahn gekreuzt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger wurde am 05.12.2017 beim Spazierengehen von einem Rodel erfasst, der vom Beklagten gesteuert wurde. Die Kollision führte zu schweren Verletzungen beim Kläger. Beide Parteien geben unterschiedliche Versionen des Unfallhergangs an. Kern des Rechtsstreits: Die Fra
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de Sachverhalt & Ergebnis Unserem Mandanten wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe vorgeworfen am 05.07.2016 in Herbolzheim, BAB 5 in Fahrtrichtung Ka-Ba bei einer Geschwindigkeit von 114 km/h den erforderlichen Abstand von 47,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben. Das dabei eingesetzte Beweismittel war eine Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung. Bei […]