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Rechtsanwälte Kotz GbR

Motorradkaufvertrag – Rückabwicklung – Nutzungsentgeltanspruch

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Ein Motorradfahrer aus Münster erstritt vor Gericht die Rückabwicklung des Kaufs seiner Triumph, nachdem das Getriebe trotz zahlreicher Reparaturversuche immer wieder Probleme machte. Der Käufer erhält nun über 18.000 Euro zurück, muss dafür aber die Maschine mit einer Laufleistung von 8.010 Kilometern an den Händler zurückgeben. Das Gericht sah in dem Getriebefehler einen erheblichen Mangel, der die Fahrsicherheit beeinträchtigte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 O 94/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Münster Datum: 24.05.2024 Aktenzeichen: 10 O 94/21 Verfahrensart: Zivilverfahren bezüglich der Rückabwicklung eines Kaufvertrags Rechtsbereiche: Kaufrecht, Gewährleistungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Privatperson, die ein Motorrad von der Beklagten gekauft hat. Der Kläger argumentiert, dass das Motorrad von Beginn an einen Mangel aufweist, der trotz mehrfacher Nachbesserungsversuche nicht behoben wurde. Er fordert die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung und die Rückerstattung von Kosten für Anbauteile und Finanzierung. Der Kläger sieht in einem durch die Beklagte verspätet angenommenen Vergleichsangebot keine bindende Einigung. Beklagte: Gewerbliche Händlerin von Motorrädern. Die Beklagte bestreitet einen Mangel am Motorrad, führt den Defekt auf den Austausch des Schalthebels durch den Kläger zurück und argumentiert, dass ein Rücktritt wegen einer einvernehmlichen Vergleichsannahme unzulässig sei. Sie fordert ein höheres Nutzungsentgelt basierend auf einer geringeren geschätzten Gesamtfahrleistung. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger hat im November 2019 ein Motorrad von der Beklagten gekauft. Nach der Üb


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