Rotlicht missachtet, um einem Rettungswagen Platz zu machen – doch der vermeintlich gute Wille endet in einem Unfall mit einem Taxi. Nun hat das Landgericht München I entschieden, dass der Fahrer des Wagens, der bei Rot über die Ampel fuhr, zu 75 % haften muss, während dem Taxifahrer eine Mitschuld von 25 % zugesprochen wurde. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die schwierige Frage der Haftungsverteilung in komplexen Verkehrssituationen, in denen es um die Abwägung zwischen Hilfeleistung und der Einhaltung von Verkehrsregeln geht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 19 O 5176/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht München I
- Datum: 19.12.2022
- Aktenzeichen: 19 O 5176/21
- Verfahrensart: Zivilrechtliches Verfahren wegen Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Eine Versicherungsgesellschaft, die als Kraftfahrzeugkaskoversicherer auftritt und Schadensersatzansprüche geltend macht. Ihr Argument: Der Fahrer ihres versicherten Fahrzeugs sei nicht mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren und das Beklagtenfahrzeug sei unnötig weit in die Kreuzung eingefahren, was den Unfall verursachte.
- Beklagter (Fahrer des anderen Fahrzeugs): Steuerte ein bei der Beklagten zu 2) versichertes Fahrzeug. Er argumentiert, er sei langsam in die Kreuzung gefahren, um einem Rettungsfahrzeug Platz zu machen, und habe keine Schuld am Unfall.
- Beklagte zu 2): Die Haftpflichtversicherung des Beklagtenfahrzeugs, die eine weitergehende Schadensregulierung ablehnt.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Verkehrsunfall ereignete sich in M. am 06.12.2019, als der Fahrer eines Taxis, im Auftrag der Klägerin vollkaskoversichert, mit einem Pkw kollidierte, das bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversichert war. Der Fahrer des Beklagtenfahrzeugs fuhr bei Rotlicht in die Kreuzung, um einem Rettungsfahrzeug Platz zu gewähren, während das klägerische Fahrzeug bei Grün einfuhr.
- Kern des Rechtsstreits: Die Hauptfrage war die Haftungsverteilung bei dem Unfall, insbesondere ob das Verhalten des Beklagten, bei Rotlicht in die Kreuzung einzufahren, um Platz für ein Rettungsfahrzeug zu schaffen, eine Mitschuld am Unfall darstellte.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde teilweise zugunsten der Klägerin entschieden. Die Beklagten wurden verurteilt, gesamtschuldnerisch 5.808,65 € Schadensersatz sowie 934,03 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten an die Klägerin zu zahlen.
- Begründung: Das Gericht befand, dass beide Fahrer das Unfallereignis hätten vermeiden können, beurteilt wurde eine Haftungsverteilung von 25% zu 75% zu Lasten der Beklagten. Der Fahrer des Beklagtenfahrzeugs hätte nicht so weit bei Rotlicht in die Kreuzung einfahren dürfen, während der Taxifahrer hätte vorsichtiger sein müssen im Wissen eines Rettungsfahrzeugs in der Nähe.
- Folgen: Die Beklagten müssen die festgelegten Schadensbeträge zahlen. Dies gibt Orientierung über die Sorgfalt, die anderen Fahrzeugen gegenüber notwendig ist, insbesondere wenn ein Rettungsfahrzeug involviert ist. Die Kosten wurden prozentual zwischen Klägerin und Beklagten aufgeteilt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar….
Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/kollision-bei-gruenlicht-mit-berechtigtem-rotlichtfahrer.htm