Rotlicht missachtet, um einem Rettungswagen Platz zu machen – doch der vermeintlich gute Wille endet in einem Unfall mit einem Taxi. Nun hat das Landgericht München I entschieden, dass der Fahrer des Wagens, der bei Rot über die Ampel fuhr, zu 75 % haften muss, während dem Taxifahrer eine Mitschuld von 25 % zugesprochen wurde. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die schwierige Frage der Haftungsverteilung in komplexen Verkehrssituationen, in denen es um die Abwägung zwischen Hilfeleistung und der Einhaltung von Verkehrsregeln geht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 19 O 5176/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht München I Datum: 19.12.2022 Aktenzeichen: 19 O 5176/21 Verfahrensart: Zivilrechtliches Verfahren wegen Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Versicherungsgesellschaft, die als Kraftfahrzeugkaskoversicherer auftritt und Schadensersatzansprüche geltend macht. Ihr Argument: Der Fahrer ihres versicherten Fahrzeugs sei nicht mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren und das Beklagtenfahrzeug sei unnötig weit in die Kreuzung eingefahren, was den Unfall verursachte. Beklagter (Fahrer des anderen Fahrzeugs): Steuerte ein bei der Beklagten zu 2) versichertes Fahrzeug. Er argumentiert, er sei langsam in die Kreuzung gefahren, um einem Rettungsfahrzeug Platz zu machen, und habe keine Schuld am Unfall. Beklagte zu 2): Die Haftpflichtversicherung des Beklagtenfahrzeugs, die eine weitergehende Schadensregulierung ablehnt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Verkehrsunfall ereignete sich in M. am 06.12.2019, als der Fahrer eines Taxis, im A
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de LG München – Az.: 34 Wx 315/17 – Beschluss vom 27.11.2017 Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg – Grundbuchamt – vom 20. Juli 2017 aufgehoben. Gründe I. Der Beteiligte ist einer der Söhne von Herrn K. Dieser war mit seiner Ehefrau im Grundbuch als Miteigentümer […]