In einer Münchner Waschanlage krachte es, als zwei Autofahrer gleichzeitig rückwärts aus ihren Boxen fuhren. Eine Richtungsänderung beim Rückwärtsfahren führte zur Kollision – und vor Gericht zu einer klaren Schuldzuweisung: 70 Prozent trägt die Fahrerin, die beim Rückwärtssetzen nach rechts lenkte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 1673/22 VZS | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht München II
- Datum: 22.09.2023
- Aktenzeichen: 2 O 1673/22 VZS
- Verfahrensart: Zivilprozess über Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall
- Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Zivilrecht (Haftungsrecht)
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Eine Privatperson, die Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls fordert. Sie behauptet, dass sie bereits stand, als es zur Kollision mit dem Fahrzeug der Beklagten kam, und fordert daher die volle Erstattung der entstandenen Schäden.
- Beklagte zu 1: Fahrerin des anderen beteiligten Fahrzeugs. Sie argumentiert, dass sie vor dem Zurücksetzen sichergestellt hat, dass der Verkehrsraum frei war und gibt an, die Klägerin sei in ihr Fahrzeug gefahren.
- Beklagte zu 2: Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs der Beklagten zu 1, welche einige der geforderten Beträge bereits bezahlt hat.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Am 12.02.2022 kollidierten zwei Fahrzeuge auf einem Waschanlagengelände, als beide Fahrer rückwärts aus parallelen Waschboxen herausfuhren. Die Klägerin verlangt Schadensersatz, da sie meint, der Unfall sei unvermeidbar für sie gewesen und das Verschulden läge hauptsächlich bei der Beklagten zu 1. Die Beklagten widersprechen und argumentieren, die Klägerin hätte zumindest teilweise zur Entstehung des Schadens beigetragen.
- Kern des Rechtsstreits: Wer trägt überwiegend die Verantwortung für den Unfall? Sind die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet, den geltend gemachten Schadensersatz zu leisten?
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage ist überwiegend begründet. Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner zur Zahlung von 1.041,68 € an die Klägerin verurteilt. Des Weiteren wurde eine Kostenverteilung von 70% zu Lasten der Beklagten und 30% zu Lasten der Klägerin festgelegt.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte zu 1 durch ihre Fahrweise den Schaden überwiegend verursacht hat, insbesondere durch ein riskantes Manöver beim Rückwärtsfahren. Eine höhere Sorgfaltspflicht lag bei ihr, die sie nicht einhielt. Demgegenüber war die Klage der Klägerin teilweise nicht begründet, da auch ihr Verhalten zur Schadensentstehung beigetragen hat.
- Folgen: Die Beklagten müssen den verbleibenden Betrag an die Klägerin zahlen und einen Großteil der Kosten des Rechtsstreits tragen. Die Entscheidung ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Verkehrsunfälle beim Ausfahren aus Waschboxen: Wer haftet und wie wird entschädigt?
Verkehrsunfälle sind eine komplexe Angelegenheit, die häufig Fragen zur Haftungsverteilung aufwerfen. Besonders herausfordernd wird es, wenn es zu Kollisionen beim Ausfahren aus Waschboxen kommt. In diesen Fällen müssen die Beteiligten oft klären, wer für die Fahrschäden verantwortlich ist und welcher Anteil am Schadensersatz gefordert werden kann….