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Rechtsanwälte Kotz GbR

Vollmachtsprüfung durch Notar bei Vollzug von Erklärungen

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Ein Bauträger wollte sich kurzerhand sechs zusätzliche Parkplätze als Sondereigentum sichern – doch zwei Wohnungskäufer machten ihm einen Strich durch die Rechnung. Mit dem Widerruf ihrer Vollmachten erreichten sie vor dem Landgericht Memmingen, dass die geplanten Änderungen der Teilungserklärung gestoppt wurden. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Grenzen der Macht von Bauträgern bei der nachträglichen Gestaltung von Wohnungseigentum. Zum vorliegenden Urteil Az.: 44 T 356/18 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Memmingen Datum: 28.06.2018 Aktenzeichen: 44 T 356/18 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Immobilienrecht, Notarrecht Beteiligte Parteien: Sondereigentümer (Beschwerdeführer): Diese Käufer erwarben Wohnungen in einem Neubauprojekt und argumentierten, dass der Verkäufer seine Vollmachten missbraucht habe, um nachträglich Änderungen vorzunehmen, die ihren Interessen schadeten. Sie widerriefen die Vollmachten und beantragten, dass die Änderungen nicht durchgeführt werden. Verkäufer (Beschwerdegegner): Er verkaufte die Wohneinheiten und besaß Vollmachten zur Änderung der Teilungserklärung, die er im Rahmen von nachträglichen Anpassungen nutzte. Er wurde bezichtigt, von diesen Vollmachten in unzulässiger Weise Gebrauch gemacht zu haben. Um was ging es? Sachverhalt: Zwei Käufer erwarben Eigentumswohnungen und erteilten dem Verkäufer Vollmachten, um Teilungserklärungen nach Bedarf zu ändern. Nachträglich nahm der Verkäufer Änderungen an Gemeinschaftseigentum vor, die den Käufern missfielen. Diese Änderungen wurden von den Käufern als ungerecht angesehen, da sie nicht den vereinbarten Bedingungen entsprachen. Kern des Rechtsstreits: Können die ert


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