In einem Rechtsstreit um die Sanierungskosten eines mit Mineralöl kontaminierten Grundstücks hat das Landgericht Memmingen den Erben des ehemaligen Tankstellenbetreibers eine Absage erteilt. Die Klägerin verlangte von den Beklagten knapp 67.200 Euro für die Beseitigung der Altlast, doch das Gericht sah sie nicht in der Haftung. Entscheidend war dabei, dass die Beklagten nicht die direkten Erben des Verursachers waren, sondern erst Erben seiner Witwe. Zum vorliegenden Urteil Az.: 22 O 1870/18 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Memmingen Datum: 11.11.2019 Aktenzeichen: 22 O 1870/18 Verfahrensart: Klageverfahren Rechtsbereiche: Bodenschutzrecht, Erbrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 463, auf dem durch ehemalige Tankstelleneinrichtungen Mineralölverunreinigungen entdeckt wurden. Sie strebt einen Kostenausgleich für die Bodenverunreinigungen an. Beklagte: Erben des ursprünglichen Verursachers, die das betroffene Grundstück Fl.Nr. 468 geerbt haben. Sie bestreiten ihre Haftung für die Verunreinigung und die geltend gemachten Kosten. Um was ging es? Sachverhalt: Im Jahr 2014 wurden Bodenverunreinigungen auf dem Grundstück der Klägerin festgestellt, die auf den Betrieb einer Tankstelle auf einem Nachbargrundstück zurückzuführen sind. Die Klägerin verlangt die Erstattung der durch die Bodenverunreinigung entstandenen Kosten von den Erben des ursprünglichen Eigentümers des Tankstellengrundstücks. Kern des Rechtsstreits: Kann die Klägerin die Beklagten als Gesamtrechtsnachfolger des Verursachers nach § 24 II BBodSchG für die Sanierungskosten haftbar machen? Es wird außerdem debattiert, ob mehrere Erbengenerationen als sanierungspflich
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Hessisches Landessozialgericht Urteil vom 14.12.2006 Az.: L 8/14 KR 357/04 Vorinstanz: Sozialgericht Frankfurt, Az.: S 8 U 2996/01, Urteil vom 28.10.2004 Entscheidung: Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 28. Oktober 2004 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten […]