Ein Beifahrer greift ins Lenkrad und stürzt sich und seine Mitfahrer in einen schweren Unfall. Das Landgericht Memmingen musste nun klären, wer für die entstandenen Kosten von über 50.000 Euro aufkommt – und entschied, dass der Eingriff des Beifahrers die Haftung des Fahrzeughalters ausschließt. Damit steht die Krankenversicherung des Verletzten vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 32 O 1552/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Memmingen
- Datum: 15.09.2023
- Aktenzeichen: 32 O 1552/22
- Verfahrensart: Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall
- Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Die gesetzliche Krankenversicherung eines Mitglieds, das bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde. Sie verlangte Ersatz der Kosten für die medizinische Versorgung ihres Mitglieds.
- Beklagter: Der Fahrer des Fahrzeugs, das Unfallfahrzeug selbst (über den Halter) und die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs. Sie argumentierten, dass der Unfall durch das Eingreifen des Beifahrers (Mitglied der Klägerin) ins Lenkrad verursacht wurde.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Bei einem Verkehrsunfall wurde das Versicherungsmitglied der Klägerin verletzt. Der Unfall ereignete sich, als der Fahrer während der Fahrt abgelenkt wurde, um die Fensterscheibe zu schließen, was zur Kollision des Fahrzeugs mit einem Baum führte. Jedoch griff der Beifahrer, das Mitglied der Klägerin, ins Lenkrad.
- Kern des Rechtsstreits: Es wurde darüber gestritten, ob die Beklagten zu 100% haften, trotz des Eingreifens des Beifahrers ins Lenkrad, das als Mitverursachung des Unfalls angesehen wurde.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Die Klägerin hat keinen Schadensersatzanspruch gegen die Beklagten.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass der Beifahrer ins Lenkrad griff, was eine Tätigkeit im Betrieb des Fahrzeugs darstellt und somit die Haftung der Beklagten nach § 8 Nr. 2 StVG ausschließt. Diese Regelung schließt die Halterhaftung aus, wenn der Verletzte im Betrieb des Fahrzeugs tätig war. Es konnte nicht bewiesen werden, dass die Verletzungen des Mitglieds der Klägerin auf eine Handlung der Beklagten zurückzuführen waren.
- Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits und erhält keine Schadensersatzansprüche. Es zeigt sich, dass die Darlegungs- und Beweislast auf der Seite der Klägerin lag, die den Eingriff des Beifahrers ins Lenkrad nicht ausreichend widerlegen konnte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.
Fahrer- und Beifahrerhaftung: Wer trägt die Verantwortung im Unfallfall?
Eine Verkehrsunfallgeschehen kann komplexe Haftungsfragen aufwerfen, insbesondere wenn es um die Verantwortung zwischen Fahrer und Beifahrer geht. Gemäß § 8 StVG spielt die Fahrerhaftung eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, wer für verursachte Schäden aufkommt. In Situationen, in denen ein Beifahrer ins Lenkrad greift, entsteht schnell die Frage nach dem Mitverschulden. Solche Fälle betreffen nicht nur das Verkehrsrecht, sondern auch das Versicherungsrecht, da sie entscheidend für die Festlegung der Haftungsquote und die damit verbundenen Schadensersatzansprüche sein können….