Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Memmingen
Datum: 02.06.2022
Aktenzeichen: 35 O 753/20
Verfahrensart: Beschlussverfahren im Rahmen der Zwangsvollstreckung
Rechtsbereiche: Zwangsvollstreckungsrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Sohn der Verstorbenen, Antragsteller der Verhängung eines Zwangsgeldes. Er argumentiert, dass Maßnahmen gegen den Notar wegen Untätigkeit ergriffen werden müssen.
Beklagter: Ehemann der Verstorbenen. Er ist verpflichtet, ein notarielles Nachlassverzeichnis zu erstellen, trägt jedoch vor, dass dies aufgrund der Abhängigkeit von der Mitwirkung eines Notars, der überlastet ist, nicht möglich sei.
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Beklagte wurde verpflichtet, ein notarielles Nachlassverzeichnis der verstorbenen Mutter des Klägers zu erstellen. Die Erstellung verzögerte sich, da die beauftragte Notarin überlastet war. Der Kläger beantragte die Verhängung eines Zwangsgeldes, um den Beklagten zur Erfüllung seiner Verpflichtung zu zwingen.
Kern des Rechtsstreits: Ob die Voraussetzungen für die Verhängung eines Zwangsgeldes vorliegen, wenn die Verzögerung auf der Untätigkeit des Notars beruht und der Schuldner aktiv Maßnahmen zur Erfüllung ergreift, nachdem der Antrag auf Zwangsge[…]