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Beauftragung eines Notars zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses – Zwangsgeldfestsetzung

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Ein Mann in Memmingen sollte nach dem Tod seiner Frau ein Nachlassverzeichnis erstellen, doch das Verfahren zog sich über Jahre hin. Obwohl er letztendlich einen Notar beauftragte, reichte sein Sohn einen Antrag auf Zwangsgeld ein – doch das Gericht entschied zugunsten des Vaters. Der Fall beleuchtet die Schwierigkeiten und Fallstricke bei der Nachlassabwicklung und zeigt, wie wichtig eine zügige und korrekte Erstellung eines Nachlassverzeichnisses ist.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Memmingen
Datum: 02.06.2022
Aktenzeichen: 35 O 753/20
Verfahrensart: Beschlussverfahren im Rahmen der Zwangsvollstreckung
Rechtsbereiche: Zwangsvollstreckungsrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Sohn der Verstorbenen, Antragsteller der Verhängung eines Zwangsgeldes. Er argumentiert, dass Maßnahmen gegen den Notar wegen Untätigkeit ergriffen werden müssen.
Beklagter: Ehemann der Verstorbenen. Er ist verpflichtet, ein notarielles Nachlassverzeichnis zu erstellen, trägt jedoch vor, dass dies aufgrund der Abhängigkeit von der Mitwirkung eines Notars, der überlastet ist, nicht möglich sei.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Beklagte wurde verpflichtet, ein notarielles Nachlassverzeichnis der verstorbenen Mutter des Klägers zu erstellen. Die Erstellung verzögerte sich, da die beauftragte Notarin überlastet war. Der Kläger beantragte die Verhängung eines Zwangsgeldes, um den Beklagten zur Erfüllung seiner Verpflichtung zu zwingen.
Kern des Rechtsstreits: Ob die Voraussetzungen für die Verhängung eines Zwangsgeldes vorliegen, wenn die Verzögerung auf der Untätigkeit des Notars beruht und der Schuldner aktiv Maßnahmen zur Erfüllung ergreift, nachdem der Antrag auf Zwangsge[…]


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