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Widerruf Strafaussetzung zur Bewährung bei erneuter Straftat – Voraussetzungen

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Ein Mann, bereits verurteilt wegen Diebstahls und Verkehrsdelikten, wird während seiner Bewährungszeit erneut straffällig. Doch das Landgericht Magdeburg pfeift das Amtsgericht zurück: Ein Bewährungswiderruf ist erst zulässig, wenn die neue Verurteilung rechtskräftig ist – ein juristisches Tauziehen um Schuld und Unschuld. Zum vorliegenden Urteil Az.: 25 Qs 107/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Magdeburg Datum: 30.11.2020 Aktenzeichen: 25 Qs 107/20 Verfahrensart: Sofortige Beschwerde Rechtsbereiche: Strafrecht, Strafprozessrecht Beteiligte Parteien: Beschwerdeführer (Verurteilter): Verurteilt wegen Diebstahls, unerlaubten Entfernens vom Unfallort und fahrlässiger Körperverletzung. Die ursprüngliche Bewährungsstrafe wurde durch einen neuen Gerichtsbeschluss widerrufen. Er argumentiert, dass der Widerruf ungerechtfertigt sei, da die neue Verurteilung nicht rechtskräftig ist. Landeskasse: Trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers. Um was ging es? Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde im Oktober 2019 für mehrere Straftaten zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verurteilt. Im August 2020 erfolgte eine neue Verurteilung wegen anderer Delikte, die noch nicht rechtskräftig war. Aufgrund dieser Nachverurteilung widerrief das Amtsgericht die Bewährung, was der Beschwerdeführer anfocht. Kern des Rechtsstreits: Ob der Widerruf der Bewährung rechtens ist, obwohl die neue Verurteilung noch nicht rechtskräftig war. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Landgericht hob den Beschluss des Amtsgerichts auf und gab der Beschwerde statt. Begründung: Ein Widerruf der Bewährung setzt eine rechtskräftige N


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