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Werbung per E-Mail – Unterlassungsanspruch

Ganzen Artikel lesen auf: Internetrechtsiegen.de

Ein Unternehmen bombardierte einen Kunden trotz Abmeldung mit Werbe-Mails und muss nun dafür zahlen. Das Landgericht Lüneburg verurteilte die Firma zu 500 Euro Schadensersatz, da sie die Datenschutzgrundverordnung missachtete und den Kunden mit 13 unerwünschten E-Mails belästigte. Der Fall zeigt, dass die Gerichte den Schutz vor unerlaubter Werbung ernst nehmen und die Belästigung durch Spam teuer werden kann.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Lüneburg
Datum: 07.12.2023
Aktenzeichen: 5 O 6/23
Verfahrensart: Unterlassungs- und Schadensersatzklage
Rechtsbereiche: Datenschutzrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Eine private Person, die gegen die Beklagte klagt, da diese trotz Widerruf weiterhin unerwünschte Werbeemails an ihn gesendet hat.
Beklagte: Ein Unternehmen, das dem Kläger ohne dessen wirksame Einwilligung Werbeemails gesendet hat. Die Beklagte erkannte die Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Kostenerstattung an, bestritt jedoch die Schadensersatzzahlung.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Kläger erhielt von der Beklagten zahlreiche Werbeemails, obwohl er seine ursprünglich erteilte Einwilligung widerrufen hatte. Die Beklagte setzte den Versand trotz mehrfacher Aufforderungen durch den Kläger und dessen Anwalt fort.
Kern des Rechtsstreits: Der Klagepunkt war, ob der Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz für die mehrfach ignorierten Widerrufe seiner Einwilligung zum Erhalt von Werbeemails hatte und in welcher Höhe.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Beklagte wurde verurteilt, es zu unterlassen, Werbeemails ohne die Einwilligung des Klägers zu senden, dem Kläger Auskunft über gespeicherte Daten zu geben, 500 Euro Schad[…]


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