Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
Datum: 16.04.2024
Aktenzeichen: 7 U 109/23
Verfahrensart: Zivilverfahren
Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Der Eigentümer eines Ford Transit Euroline/Nugget, der diesen als Alltagsfahrzeug nutzt. Er verlangte Nutzungsausfallschaden wegen eines Verkehrsunfalls, bei dem sein Fahrzeug beschädigt wurde. Der Kläger argumentierte, dass die lange Reparaturdauer auf Lieferschwierigkeiten zurückzuführen sei und er das Fahrzeug für den täglichen Arbeitsweg genutzt habe.
Beklagte: Versicherungsgesellschaft des unfallverursachenden Fahrzeugs. Die Beklagte bestritt die Alltagsnutzung des Fahrzeugs durch den Kläger und argumentierte, dass dieser sich um ein Ersatzfahrzeug hätte kümmern müssen.
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Kläger forderte Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, in der sein Fahrzeug nach einem Unfall nicht nutzbar war. Trotz Reparaturauftrages und Bestellung von Ersatzteilen verzögerte sich die Fahrzeugreparatur erheblich.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Kläger Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die gesamte Zeit hat oder ob er verpflichtet war, sich ein Ersatzfahrzeug zu besorg[…]