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Verkehrsunfall – Höhe des Nutzungsausfallschadens

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

Ein Mann klagt gegen seine Versicherung, weil sein Ford Transit nach einem Unfall monatelang nicht repariert werden konnte. Lieferengpässe bei Ersatzteilen verzögerten die Instandsetzung des Fahrzeugs, das der Kläger täglich für seinen Arbeitsweg nutzte, um ein Vielfaches. Doch das Gericht entschied, dass der Mann sich nach einer gewissen Zeit hätte um ein Ersatzfahrzeug kümmern müssen, um den Schaden zu begrenzen.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
Datum: 16.04.2024
Aktenzeichen: 7 U 109/23
Verfahrensart: Zivilverfahren
Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Der Eigentümer eines Ford Transit Euroline/Nugget, der diesen als Alltagsfahrzeug nutzt. Er verlangte Nutzungsausfallschaden wegen eines Verkehrsunfalls, bei dem sein Fahrzeug beschädigt wurde. Der Kläger argumentierte, dass die lange Reparaturdauer auf Lieferschwierigkeiten zurückzuführen sei und er das Fahrzeug für den täglichen Arbeitsweg genutzt habe.
Beklagte: Versicherungsgesellschaft des unfallverursachenden Fahrzeugs. Die Beklagte bestritt die Alltagsnutzung des Fahrzeugs durch den Kläger und argumentierte, dass dieser sich um ein Ersatzfahrzeug hätte kümmern müssen.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Kläger forderte Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, in der sein Fahrzeug nach einem Unfall nicht nutzbar war. Trotz Reparaturauftrages und Bestellung von Ersatzteilen verzögerte sich die Fahrzeugreparatur erheblich.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Kläger Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die gesamte Zeit hat oder ob er verpflichtet war, sich ein Ersatzfahrzeug zu besorg[…]


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