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Rechtsanwälte Kotz GbR

Streitwertbemessung nach Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens

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Eine Klinikfassade entpuppt sich als Millionengrab: Baumängel an der Glasfassade eines Klinikgebäudes treiben die Kosten für die Sanierung in die Höhe. Ein Gerichtsgutachten enthüllt nun das ganze Ausmaß der Schäden, die sich auf über 650.000 Euro belaufen. Die Verantwortlichen müssen sich auf eine teure Nachbesserung gefasst machen. Zum vorliegenden Urteil Az.: (28) 1 OH 42/11 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Meiningen Datum: 16.11.2022 Aktenzeichen: (28) 1 OH 42/11 Verfahrensart: Selbständiges Beweisverfahren Rechtsbereiche: Bau- und Architektenrecht, Prozessrecht Beteiligte Parteien: Antragstellerin: Die Antragstellerin war verantwortlich für die Durchführung des Beweisverfahrens über Mängel an den Glasfassaden eines Klinikgebäudes, das von den Antragsgegnern geplant und überwacht wurde. Sie strebte an, die Höhe der Mängelbeseitigungskosten festzustellen. Antragsgegner: Die Antragsgegner waren für die Planung und Bauüberwachung des Klinikgebäudes verantwortlich und widersetzten sich der Festsetzung des Streitwerts auf Grundlage fortgeschriebener Baupreise. Um was ging es? Sachverhalt: Die Antragstellerin führte ein selbständiges Beweisverfahren durch, um Mängel an den Glasfassaden eines Klinikgebäudes festzustellen und die Kosten für deren Beseitigung zu ermitteln. Ein Sachverständigengutachten stellte Mängelbeseitigungskosten fest, jedoch wurden die Preise aufgrund des langen Zeitablaufs zwischen Gutachtenerstellung und Verfahrensbeendigung nicht aktualisiert. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, wie der Streitwert nach Beendigung des selbstän


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