Ein Inkassounternehmen meldete einen Vater wegen einer Stromschulden von knapp 500 Euro sofort nach Erlass des Vollstreckungsbescheids an die Schufa – noch bevor dieser ihn überhaupt erhalten hatte. Das Landgericht Mainz sah darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und verurteilte das Unternehmen zu 5.000 Euro Schadensersatz, da der Mann durch den Schufa-Eintrag massive Nachteile erlitt. Das Urteil stärkt die Rechte von Schuldnern gegenüber voreiligen Negativmeldungen an Auskunfteien. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 12/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Mainz Datum: 12.11.2021 Aktenzeichen: 3 O 12/20 Verfahrensart: Zivilverfahren wegen unrechtmäßiger Negativmeldung Rechtsbereiche: Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein allein erziehender Vater, der Klage gegen eine unrechtmäßige Negativmeldung eines Inkassounternehmens erhoben hat und dadurch wirtschaftliche Nachteile erlitt, beispielsweise die Gefahr des Scheiterns einer Immobilienfinanzierung und die Sperrung von Kreditkarten. Beklagte: Ein Inkassounternehmen, das eine Forderung des Klägers an die S. Holding AG gemeldet hat, ohne die Einspruchsfrist abzuwarten, und die spätere Einmeldung als rechtmäßig betrachtet. Um was ging es? Sachverhalt: Die Beklagte meldete eine titulierte Forderung
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Karlsruhe Az: 12 U 133/06 Urteil vom 07.12.2006 Vorinstanz: Landgericht Mannheim – Az.: 8 O 32/06 Der Ausschluss der Deckungspflicht einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs (Benzinklausel) greift nicht ein, wenn sich im Schadensfall die typische Tiergefahr verwirklicht. Das Vorliegen einer Doppelversicherung ist für die Verpflichtung […]