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Rechtsanwälte Kotz GbR

Ihre Rechte bei der Rückgabe von Elektronikartikeln: Umtausch und Reparatur

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Der neue Fernseher hat schon nach wenigen Wochen Pixelfehler? Das Smartphone ist plötzlich defekt? Ärger mit Elektronikartikeln ist ärgerlich und kostet Zeit und Nerven. Doch keine Sorge: Als Verbraucher haben Sie in Deutschland klare Rechte! Dieser Artikel erklärt Ihnen alles Wichtige zu Gewährleistung, Garantie und Rückgabe, damit Sie im Problemfall richtig handeln und Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können. (Symbolfoto: Flux gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Wichtigste zum Rückgaberecht bei Elektronik: Gewährleistung: 2 Jahre bei Neuware, 1 Jahr bei Gebrauchtware. Der Verkäufer muss sicherstellen, dass die Ware beim Kauf frei von Mängeln ist. Beweislastumkehr: In den ersten 12 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass ein Mangel nicht schon beim Kauf vorlag. Ansprüche bei Mängeln: Sie haben Anspruch auf Reparatur, Ersatz, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Preisminderung. Garantie: Eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, die zusätzlich zur Gewährleistung besteht. Widerrufsrecht: Bei Online-Käufen haben Sie 14 Tage Zeit, den Kaufvertrag ohne Begründung zu widerrufen. Rückgabe von Altgeräten: Händler müssen Altgeräte beim Kauf eines neuen Geräts gleicher Art zurücknehmen. Kleine Altgeräte: Geräte bis 25 cm Kantenlänge müssen auch ohne Neukauf zurückgenommen werden.


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