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Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem Spurwechsel – Haftung

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Spurwechsel-Chaos auf der A23: Eine Hyundai-Fahrerin übersah beim Überholen einen Transporter und verursachte einen Auffahrunfall mit hohem Sachschaden. Das Landgericht Itzehoe gab der Fahrerin die volle Schuld und wies ihre Klage auf Schadensersatz ab, da sie mehrere Sorgfaltspflichten verletzt hatte. Ihr riskantes Manöver und widersprüchliche Aussagen besiegelten ihr juristisches Schicksal. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 O 81/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Itzehoe Datum: 17.04.2024 Aktenzeichen: 10 O 81/23 Verfahrensart: Zivilrechtsstreit (Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall) Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Die Klägerin war Besitzerin und Halterin eines Hyundai i30 und beanspruchte Schadensersatz von der Beklagten. Sie argumentierte, dass das Fahrzeug der Beklagten beim Unfall nicht den erforderlichen Sicherheitsabstand eingehalten habe und auf ihr Fahrzeug aufgefahren sei, wodurch ein Schaden entstand. Sie berief sich auf den Anscheinsbeweis gegen den Fahrer des Beklagtenfahrzeugs. Beklagte: Die Beklagte, Eigentümerin eines Transporters, bestritt die Schuld und beantragte, die Klage abzuweisen. Sie argumentierte, dass der Unfall in zeitlichem und räumlichem Zusammenhang mit dem Spurwechsel der Klägerin geschah, und erhob ihrerseits den Anscheinsbeweis gemäß § 7 Abs. 5 StVO gegen die Klägerin. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin wollte nach einem Verkehrsunfall, bei dem sie beim Spurwechsel von der Beklagten aufgefahren wurde, Schadensersatz erwirken.


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