Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Kiel
Datum: 17.10.2024
Aktenzeichen: 6 O 219/23
Verfahrensart: Zivilverfahren
Rechtsbereiche: Zivilrecht, Versicherungsrecht, Schenkungsrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Die zweite Ehefrau des verstorbenen Erblassers und dessen Alleinerbin. Sie argumentierte, dass der Erblasser die Bezugsberechtigung der Lebensversicherung zugunsten seiner ersten Ehefrau, der Beklagten, widerrufen wollte. Sie forderte die Auszahlung der Lebensversicherung an sich selbst.
Beklagte: Die erste Ehefrau des verstorbenen Erblassers und widerrufliche Bezugsberechtigte der Lebensversicherung. Sie behauptete, dass der Erblasser zu Lebzeiten einen Schenkungsvertrag über die Todesfallleistung mit ihr geschlossen und somit diese anerkannt habe.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Parteien stritten über die Freigabe und Auszahlung einer Lebensversicherungsleistung in Höhe von 59.175,96 €, welche der verstorbene Erblasser hinterlassen hatte. Die Beklagte war die widerruflich Begünstigte der Lebensversicherung. Nach dem Tod des Erblassers informierte die Klägerin die Versicherung und beantragte die Auszahlung an sich. Die Versicherung hinterlegte den Betrag beim Amtsgericht, nachdem die Klägerin die Bezugsberechtigung der Beklagten widerrufen hatte.
Kern des Rechtsstreits: Ob der[…]